Hauptpersonalrat
Der Hauptpersonalrat vertritt die mehr als 2.200 Beschäftigte der staatlichen Kunst- und Musikhochschulen, des Hochschulbibliothekszentrums NRW, des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen, der NRW-Fachstelle für öffentliche Bibliotheken an der Bezirksregierung Düsseldorf, die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln, des Kunsthauses NRW sowie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Aufgaben des Hauptpersonalrats
Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz hat der Hauptpersonalrat
folgende Aufgaben:
- Ausübung der Mitbestimmung bei allen Maßnahmen, die vom Ministerium für die Dienststellen im Ressort des MKW vorgenommen werden.
- Durchführung von Einigungsstellenverfahren, sofern keine Einigung zwischen der Dienststelle und dem örtlichen Personalrat erreicht werden kann.
- Ausübung der Mitbestimmung in allen Angelegenheiten mit Auswirkungen auf mehrere oder alle Einrichtungen im Geschäftsbereich des MKW.
Weiterführende Informationen
Die Beschäftigten an den seit dem Jahr 2007 verselbstständigten öffentlich-rechtlichen Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen sowie an den Universitätsklinika werden ausschließlich von ihren örtlichen Personalräten vertreten, die die Beteiligungsrechte und -pflichten gegenüber den jeweiligen Dienstherrn bzw. Arbeitgebern ausüben; eine Stufenvertretung existiert für diese Beschäftigten nicht mehr.
Die örtlichen Personalräte haben sich aber zur Beratung und gemeinsamen Interessenvertretung zu Landespersonalrätekonferenzen zusammengeschlossen, die auch als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.