Kulturfördergesetz
Die Landesverfassung verpflichtet das Land zur Förderung von Kunst und Kultur. Das Kulturfördergesetz soll diesen Verfassungsauftrag konkretisieren und ausgestalten.
Die Landesverfassung verpflichtet das Land zur Förderung von Kunst und Kultur. Das Kulturfördergesetz soll diesen Verfassungsauftrag konkretisieren und ausgestalten.
Der Kulturkenner ist das Online-Kulturportal des Landes Nordrhein-Westfalen mit vielen aktuellen, redaktionell ausgewählten Kulturtipps und Terminen.
Nordrhein-Westfalen entwickelt sich zu einer der kreativsten Regionen Europas. Nirgendwo sonst gibt es eine solche Dichte an Theater- und Konzerthäusern, Museen und Bibliotheken. Diese Dichte verbunden mit der Qualität in allen Sparten zeichnet das Land aus.
Kunst und Kultur sollen allen Menschen in NRW zugänglich sein und zur Entwicklung des Landes beitragen. Das erfordert eine zielgerichtete Politik im Dialog und transparente Förderung.
Das Landesarchiv NRW bewahrt Rechts- und Kulturgüter von hohem Wert. Es verschafft der Öffentlichkeit Zugänge zur Landesgeschichte, sorgt für Transparenz des Verwaltungshandelns und für Rechtssicherheit.
Kunst- und Kulturschaffende sowie deren Institutionen haben in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Möglichkeiten, von den Förderprogrammen der Landesregierung zu profitieren.
Die Landesregierung würdigt die Arbeiten von Künstlerinnen und Künstlern. Dabei werden sowohl junge Kreative am Beginn ihrer Karriere ausgezeichnet als auch etablierte Kunstschaffende.
Stipendien sind ein Baustein der Begabtenförderung. Sie sichern jungen Künstlerinnen und Künstlern den Lebensunterhalt für längere Lern- oder Schaffensphasen.