Förderprogramm Bildende Kunst
Die Landesregierung unterstützt Projekte zur Förderung bildender Kunst und zum Erhalt von Kunstgütern
Bildende Kunst braucht eine "Bühne", damit sie gesehen und wahrgenommen wird. Und auch an Kunstgütern nagt der Zahn der Zeit. Um Ausstellungen zu ermöglichen und den Substanzerhalt zu sichern, unterhält die Landesregierung Förderprogramme für bildende Kunst.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zu den Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der bildenden Kunst.
Förderziel
Das Förderziel besteht in der Unterstützung kulturell bedeutsamer Aktivitäten im Bereich der bildenden Kunst sowie im Substanzerhalt wertvoller Kulturgüter.
Was wird gefördert?
- Überregional bedeutsame Ausstellungsprojekte in NRW
- Ausstellungsprojekte von Kunstvereinen und Künstlervereinigungen
- Ankäufe von Kunstwerken durch Kunstmuseen in NRW
- Restaurierung wichtiger und wertvoller Kulturgüter
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Träger
- Kunstvereine, Künstlervereinigungen und ähnliche Organisationen
- Einzelpersonen
- Personen und Institutionen, die etwas restaurieren wollen
Wie wird gefördert?
- Projektzuschüsse
- Stipendien
- Individuelle Künstlerförderung durch Ankäufe von Kunstwerken
Antragsvordrucke für Landesförderungen sind bei den Bezirksregierungen oder über deren Websites erhältlich.
Wer informiert?
- Ansprechpartner der Projekte sind die Dezernate 48 der jeweiligen Bezirksregierungen.
Weiterführende Informationen
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