KULTUR UND WISSENSCHAFT

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Künstlerinnenpreis

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Künstlerinnenpreis

Mit dem Künstlerinnenpreis der Landesregierung Nordrhein-Westfalen werden alle zwei Jahre zwei herausragende Künstlerinnen ausgezeichnet und so ihre Arbeit in den Fokus gerückt.

Würdigung Herausragende Künstlerinnen ehren

Die Landesregierung will auch in der Kunst zu mehr Chancengerechtigkeit für Frauen beitragen. Mit dem Künstlerinnenpreis macht sie deren Arbeit öffentlich sichtbarer und zeichnet jährlich herausragende Werke aus.

Mit dem Künstlerinnenpreis werden alle zwei Jahre zwei Künstlerinnen in wechselnden Kunstsparten ausgezeichnet. Die Kunstsparten wechseln im Zweijahres-Rhythmus.

Der Künstlerinnenpreis besteht aus einem Hauptpreis in Höhe von 10.000 Euro für das Gesamtwerk einer Künstlerin sowie einem Projektpreis in Höhe von 5.000 Euro zur Unterstützung einer Nachwuchskünstlerin.

  • Die Künstlerinnen für den Hauptpreis werden von einer Jury nominiert.
  • Die Nachwuchskünstlerinnen bewerben sich beim Frauenkulturbüro NRW. Sie müssen entweder in Nordrhein-Westfalen geboren sein, hier leben oder arbeiten.

Sie haben Fragen? Das Frauenkulturbüro NRW

Weitere Informationen erhalten Sie beim Frauenkulturbüro NRW:

Tel.: 02151 393025
E-Mail: info[at]frauenkulturbuero-nrw.de

Internetseite: www.frauenkulturbuero-nrw.de