Bildende Kunst in Nordrhein-Westfalen
Umfangreiche Programme zur Förderung und zum Erhalt der bildenden Kunst in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen ist ein traditionsreicher Standort der bildenden Kunst. Ausstellungen locken Hunderttausende aus dem In- und Ausland in die Museen, Galerien und Kunstvereine. Die aus der Kunstakademie Düsseldorf hervorgegangene "Becher-Schule" ist Fotofreunden in aller Welt ein Begriff. Der Kölner Gerhard Richter gilt als einer der einflussreichsten Maler der Gegenwart.
Neben seinen international bekannten Vertreterinnen und Vertretern hat Nordrhein-Westfalen in der bildenden Kunst einiges mehr zu bieten. Viele Tausend Künstlerinnen und Künstler leben hier, schaffen eine große künstlerische Qualität und kreative Vielfalt. Zudem hat das Land die dichteste Museumslandschaft Europas. Lesen Sie im Folgenden, wie die Landesregierung bildende Kunst, aber auch die zahlreichen Kunstschaffenden finanziell fördert und unterstützt.
Museums- und Ausstellungsförderung
Attraktive Museen, Kunstvereine und freie Ausstellungshäuser in vielen Städten und Regionen laden zum Besuch ein. Das Land unterstützt die Arbeit dieser Institutionen bei der Durchführung von Ausstellungen und Restaurationsvorhaben und beim Ankauf von Kunstwerken. Insbesondere die Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Hier werden Meisterwerke des 20. Jahrhunderts und aktuelle internationale Kunst ab etwa 1980 präsentiert. Ebenso gefördert werden unter anderem die Stiftung Museum Schloss Moyland mit dem Beuys-Archiv in Bedburg-Hau, die Stiftung Insel Hombroich in Neuss oder das Lippische Landesmuseum Detmold.
Individuelle Künstlerförderung
Es ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung, künstlerisches Potenzial zu entdecken und zu fördern. Stipendien für das In- und Ausland helfen Künstlerinnen und Künstlern bei ihrer Arbeit. Das Land unterstützt Ausstellungen, vermittelt Stipendien in Ateliers und lobt Kunstpreise aus, zum Beispiel den Förderpreis für junge Künstlerinnen und Künstler. Zudem werden Mittel bereitgestellt, mit denen Kunstwerke angekauft oder in der Sammlung Kunst aus Nordrhein-Westfalen in der ehemaligen Reichsabtei Aachen-Kornelimünster ausgestellt werden können.
Kunstvermittlung und kulturelle Bildung
Kunst selbst erfahren lernen – das ist das Ziel der Programme zur Kunstvermittlung und kulturellen Bildung. Kinder und Jugendliche werden beispielsweise durch das Landesprogramm Kultur und Schule kreativ und spielerisch an Kunst herangeführt. Künstlerinnen und Künstler, Museumspädagoginnen und -pädagogen sowie Kulturvermittlerinnen und -vermittler wie die Mitglieder des Medienwerks NRW und der Hartware MedienKunstVerein in Dortmund leisten hier wertvolle Arbeit.
Substanzerhalt
Substanzerhalt ist eines der wichtigsten Projekte des Landes. Programme wie das "Restaurierungsprogramm Bildende Kunst des Landes Nordrhein-Westfalen" sorgen für den Schutz wertvoller Kunstwerke aller Art aus allen Epochen.
Kulturgutschutz
Der Schutz von Kulturgut aufgrund von Rechtsvorschriften liegt in Nordrhein-Westfalen in der Ressortverantwortung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft. Diese Zuständigkeit umfasst
- die Führung der Verzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive einschließlich der entsprechenden Eintragungsverfahren,
- die Erteilung von rechtsverbindlichen Rückgabezusagen,
- die Erteilung von Genehmigungen zur Ausfuhr von Kulturgütern,
- die Zuständigkeit für die Rückgabe von Kulturgütern, die während der NS-Zeit und nach Kriegsende verfolgungsbedingt entzogen oder kriegsbedingt verlagert wurden.
Die in der europäischen Geschichte beispiellose Verlagerung von Kulturgütern ist heute einer breiten Öffentlichkeit unter den Schlagwörtern "Beutekunst" und "Raubkunst" bekannt. Ihr gesamtes Ausmaß ist jedoch noch immer nicht erfasst und aufgearbeitet. Das Deutsche Zentrum Kulturverluste in Magdeburg sammelt in der Datenbank www.lostart.de Such- und Fundmeldungen von Kulturgütern, die in der Zeit des Nationalsozialismus den Eigentümerinnen und Eigentümern entzogen oder kriegsbedingt an andere Orte gebracht wurden. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich zusammen mit dem Bund und allen anderen Ländern an den Betriebskosten der Koordinierungsstelle.
Weiterführende Informationen
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