BAföG
Jedes junge Talent, das studieren kann und will, soll in NRW auch die Chancen dazu bekommen – unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation. Das BAföG ist und bleibt dazu das wichtigste Instrument der Studienfinanzierung. Es wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Zuständig sind die Studierendenwerke am jeweiligen Studienort.
Bedarfssätze für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen:
Bedarfssatz (monatlich) | Bedarfssatz (monatlich) | ab 01.08.2016 |
---|---|---|
Maximalförderung | 670 Euro | 735 Euro |
Grundbedarf | 373 Euro | 399 Euro |
Bedarf für die Unterkunft | 224 Euro | 250 Euro |
Krankenversicherungszuschlag | 62 Euro | 71 Euro |
Pflegeversicherungszuschlag | 11 Euro | 15 Euro |
Bedarfssätze für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen:
Bedarfssatz (monatlich) | Bedarfssatz (monatlich) | ab 01.08.2016 |
---|---|---|
Grundbedarf | 373 Euro | 399 Euro |
Bedarf für die Unterkunft | 49 Euro | 52 Euro |
Krankenversicherungszuschlag | 62 Euro | 71 Euro |
Pflegeversicherungszuschlag | 11 Euro | 15 Euro |
Maximalförderung | 495 Euro | 537 Euro |
Zusätzlich erhalten Studierende für jedes eigene Kind künftig 130 Euro – statt bisher maximal 113 Euro.
Eine vollständige Übersicht über die Bedarfssätze und die Freibeträge finden Sie hier.
Was sonst noch wichtig ist:
Bei der Planung ihres Studiums und dem BAföG-Antrag sollten Studierende zudem folgendes beachten:
- BAföG wird frühestens ab Antragstellung ausgezahlt. Am sichersten ist es daher, den Antrag sofort nach Zusage des Studienplatzes beim zuständigen Studierendenwerk einzureichen.
- BAföG gibt es längstens für die Dauer der Regelstudienzeit. Danach kann die Förderung um maximal zwölf weitere Monate als Bankdarlehen gewährt werden.
- Auch für ein Studium im Ausland kann BAföG beantragt werden – für ein vollständiges Studium bis zum berufsqualifizierenden Abschluss allerdings nur in der EU und in der Schweiz.
- Die Rückzahlung des Darlehens beginnt in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderung und ist auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
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- Stipendien
Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung sind Stipendien. Sie sind nicht ausschließlich Hochbegabten vorbehalten, sondern stehen prinzipiell allen Studierenden offen.