
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Lebensbegleitendes Lernen Weiterbildung wird für alle Menschen wichtiger
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln wurde durch den Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978, zuletzt geändert durch den Staatsvertrag vom 4. Dezember 1991, für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland errichtet.
Die ZFU ist zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Das heißt, ihr obliegt die Prüfung und Zulassung aller in Deutschland zulassungspflichtigen Fernlehrgänge nach dem FernUSG.
Weitere Aufgaben der ZFU sind unter anderem die Beobachtung und Förderung des Fernunterrichtswesens, die Beratung der Länder in Fragen des Fernunterrichts und die Erteilung von Auskünften über Fernunterricht. Die ZFU informiert Interessierte über das Fernunterrichtswesen und führt ein aktuelles Verzeichnis der zugelassenen Fernlehrgänge.
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