Europäischer Sozialfonds

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Weiterbildung jährlich 5 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen der lebens- und erwerbsweltorientierten Weiterbildung zur Verfügung. Gefördert werden zusätzliche Bildungsangebote, die die individuelle Beschäftigungsfähigkeit sowie die persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen verbessern.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung: Gefördert werden von der Bezirksregierung genehmigte Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen und alle Bildungsangebote bis zu diesem Niveau, einschließlich Sprachkurse bis zur Niveaustufe B1 des Europäischen Referenzrahmens.
Weiterbildung geht zur Schule: Gefördert werden Angebote, die in einer vertraglich vereinbarten Kooperation mit Schulen stattfinden.
Qualifizierung von Beschäftigten der Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen: Die rechtliche Grundlage für die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds bildet die ESF-Richtlinie.
Weiterführende Inforamtionen
- Europäischer Sozialfonds für Maßnahmen der lebens- und erwerbsorientierten Weiterbildung
- Landesverband der Volkshochschulen für alle kommunalen Einrichtungen (Informationen zu Fördermöglichkeiten und Antragsstellung)
- Landesarbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenen- und Familienbildung für Einrichtungen in katholischer und evangelischer Trägerschaft (Informationen zu Fördermöglichkeiten und Antragsstellung)
- Arbeit und Leben DGB/VHS NW für alle anderen Weiterbildungseinrichtungen (Informationen zu Fördermöglichkeiten und Antragsstellung)