Planungssicherheit für Studierende und Hochschulen in der Pandemie: Landesregierung stellt rechtlichen Rahmen für digitale Lehre und Prüfungen bereit
Wegen der Pandemie-Entwicklung mussten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen im Laufe des aktuellen Wintersemesters erneut auf einen rein digitalen Lehrbetrieb umstellen. Um trotz der Corona-Belastungen für die Hochschulen und die Studierenden die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium unter Pan-demie-Bedingungen zu schaffen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft wie schon für das Sommersemester 2020 eine spezielle Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen. Mit der neuen Ver-ordnung werden die Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen an die Bedingungen des nunmehr weitgehend digitalen Wintersemesters 2020/2021 angepasst. So wird etwa die individualisierte Regelstudienzeit erneut um ein Semester verlängert, au-ßerdem wird unter anderem die Freiversuchsregelung im Falle einer nicht bestandenen Prüfung wieder eingeführt. Um Studierenden und Hochschulen langfristig Planungssicherheit zu bieten, gilt die neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung nicht nur für das aktuelle Wintersemester, sondern bis zum 1. Oktober 2021, also auch für das Sommersemester 2021.
„Die Corona-Pandemie stellt alle vor große Herausforderungen; den Hochschulen und Studierenden verlangt sie viel Flexibilität und Anpassungsbereitschaft ab. Das Ziel der Landesregierung ist, dass den Studierenden unter Corona-Bedingungen möglichst keine Nachteile entstehen. Aufgrund des nach wie vor dynamischen Infektionsgeschehens haben wir zur Planungssicherheit daher bereits jetzt entschieden, die Geltungsdauer der neuen Corona-Epidemie-Hochschulverordnung auch auf das Sommersemester 2021 auszuweiten“, sagt Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Mit der neuen Corona-Epidemie-Hochschulverordnung stellt die Lan-desregierung den Hochschulen auch weiterhin die notwendigen und nun aktualisierten Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb zur Verfügung: Insbesondere Freiversuche und Rücktritte von Prüfungen werden, vorbehaltlich anderer Regelungen der jeweiligen Rektorate, wieder flächendeckend ermöglicht. Darüber hinaus hat die Landesregierung die individualisierte Regelstudienzeit für das Wintersemester 2020/2021 erneut um ein Semester erhöht. Mit dieser Erhöhung schafft das Land wiederum die Voraussetzung dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert. Zudem ermöglicht die neue Verordnung, dass Wahlen der Hochschulgremien und der Studierendenschaften in Nordrhein-Westfalen mithilfe von Onlineverfahren durchgeführt werden können.
Die neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung finden Sie hier:https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&bes_id=42045&aufgehoben=N
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