KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.mkw.nrw und ihre Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Verordnung BITVNRW vom 18. Juni 2019 vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06. Januar 2020 erstellt.

Diese Erklärung wurde auf Basis einer durchgeführten Selbstbewertung durch das Barrierefreiheitsteam des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich über das Kontaktformular an das Redaktionsteam wenden, um Ihre Hinweise und Anregungen zu teilen. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass nicht alle PDF-Dokumente auf dieser Website barrierefrei sind.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

ueberwachung-barrierefreie-it [at] mags.nrw (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20auf%20www.mkw.nrw) (E-Mail an die Überwachungsstelle senden)style="color:blue; text-decoration:underline" target="_blank" title="Mail an die Überwachungsstelle schreiben"

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.mkw.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

ombudsstelle-barrierefreie-it [at] mags.nrw.de (subject: Anfrage%20zum%20Thema%20Barrierefreiheit%20auf%20www.mkw.nrw) (E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden)style="color:blue; text-decoration:underline" target="_blank" title="Mail an die Ombudstelle schreiben"

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.