KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Novellierung Weiterbildungsgesetz

Viele Worte rund um das Thema Recht.

Novellierung Weiterbildungsgesetz

Das bisherige Weiterbildungsgesetz wurde überarbeitet, um die Weiterbildung in Nordrhein-​Westfalen zukunftsfähig aufzustellen.

Dialogorientierter Prozess Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes

Die Fraktionen der CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN haben am 3. März 2021 einen gemeinsamen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes (Drs. 17/12755) eingebracht, der am 30. Juni 2021 mit Änderungen beschlossen wurde (GV.NRW 2021 Nr. 53 S.894-898). Das novellierte WbG ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Der vorangegangene umfassende Dialog mit Einrichtungen und Trägern Weiterbildung hat gezeigt, dass die nach dem Weiterbildungsgesetz geförderte gemeinwohlorientierte plurale Weiterbildung strukturell gestärkt und in Bezug auf neue Herausforderungen, die sich beispielsweise aus der Integration neu Zugewanderter in Arbeitswelt und Gesellschaft oder den im Kontext der Digitalisierung veränderten Qualifizierungsbedarfen ergeben, zukunftsfähig aufgestellt werden muss.

Das novellierte Gesetz umfasst u.a. neue Förderinstrumente, das Weiterbildungseinrichtungen auch finanziell in die Lage versetzen soll, schnell und flexibel auf neue Entwicklungen zur reagieren, neue Angebote für bestimmte Zielgruppen zu entwickeln oder neue Wege der Ansprache zu erproben. Hierzu zählen die Entwicklungspauschale, der Innovationsfonds und die regionale Bildungsentwicklung.

Die Entwicklungspauschale soll es den Einrichtungen ermöglichen auf aktuelle Herausforderungen besser zu reagieren. Sie kann beispielsweise für die Durchführung offener Angebote, die Entwicklung neuer Zugänge und die Stärkung der regionalen Vernetzung eingesetzt werden.

Der Innovationsfonds soll möglichst einrichtungs-und trägerübergreifende Vorhaben befördern und Impulse für die Weiterbildungslandschaft geben. Die Mittel werden im Wettbewerbsverfahren vergeben. Nähere Informationen können Sie hier abrufen.

Mit den Mitteln für regionale Bildungsentwicklung werden Maßnahmen gefördert, mit denen sich Volkshochschulen innerhalb regionaler Bildungslandschaften vernetzen, über Angebote der Alphabetisierung, Grundbildung sowie das Nachholen von Schulabschlüssen informieren oder eine allgemeine Bildungsberatung durchführen. Nähere Informationen können Sie auf den Seiten der zuständigen Bezirksregierungen abrufen.

Das Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes steht als PDF mit Erläuterung des Prozesses sowie das Wissenschaftliche Gutachten im Downloadbereich zur Verfügung.