
Novellierung Weiterbildungsgesetz
Dialogorientierter Prozess Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes
Um die Weiterbildung zu stärken und zukunftsfest aufzustellen, entwickelt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Weiterbildungsgesetz weiter.
Die Weiterentwicklung des Gesetzes wird in einem breiten und dialogisch angelegten Beteiligungsprozess mit Einrichtungen und Trägern vorbereitet.
Der Dialogprozess zeigt, dass die nach dem Weiterbildungsgesetz geförderte gemeinwohlorientierte plurale Weiterbildung strukturell gestärkt und in Bezug auf neue Herausforderungen, die sich beispielsweise aus der Integration neu Zugewanderter in Arbeitswelt und Gesellschaft oder den im Kontext der Digitalisierung veränderten Qualifizierungsbedarfen ergeben, zukunftsfähig aufgestellt werden muss.
Als Ergebnis hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft unter Einbeziehung einer externen Expertise ein Eckpunktepapier erarbeitet, welches am 25. Juni 2019 vom Kabinett gebilligt wurde (Vorlage 17/2228). Die einzelnen Eckpunkte finden Sie unten mit Erläuterungen zum Ausklappen, als PDF stehen das Eckpunktepapier mit Erläuterung des Prozesses sowie das Wissenschaftliche Gutachten zur Weiterentwicklung des Weiterbildungesetzes im Downloadbereich zur Verfügung.
Ansatzpunkte der Weiterentwicklung Eckpunkte der Gesetzesnovellierung
a) Im Weiterbildungsgesetz ist die Grundlage für die Einberufung eines Landesweiterbildungsrats zu schaffen.
b) Im Landesweiterbildungsrat arbeiten Vertretungen der Einrichtungen bzw. ihrer Verbände auf Landesebene (Gesprächskreis), der kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen, der Wirtschaft und Gewerkschaften, der Verbraucherzentrale NRW, der beteiligten Ressorts und der Landeszentrale für politische Bildung sowie der Wissenschaft mit.
c) Der Landesweiterbildungsrat berät die Landesregierung und spricht Empfehlungen zur Weiterentwicklung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung aus.
a) Im Weiterbildungsgesetz ist die Grundlage für eine integrierte Weiterbildungsberichterstattung zu schaffen.
b) Ein jährlicher Datenreport stellt die Leistungen der zertifizierten WbG-Einrichtungen dar. Einmal je Legislaturperiode erhält der Landtag einen umfassenden Weiterbildungsbericht. Der Landesweiterbildungsrat begleitet die Weiterbildungsberichterstattung.
c) Die Weiterbildungsberichterstattung soll durch ein onlinegestütztes Controlling bzw. durch ein elektronisches Nachweisverfahren bei den Bezirksregierungen bzw. den Landschaftsverbänden weiterentwickelt werden.
d) Die Landesförderung nach dem Weiterbildungsgesetz wird an das Vorliegen eines vom zuständigen Ministerium anerkannten Zertifikats (Gütesiegel) geknüpft, wie beispielsweise das des Gütesiegelverbundes Weiterbildung e.V.
a) Die Finanzierungsparameter des WbG bleiben erhalten.
b) Vor dem Hintergrund der in den letzten beiden Jahrzehnten veränderten und erweiterten Aufgaben des Personals ist die Personalförderung für das hauptamtliche/-berufliche pädagogische Personal (hpM) zu verbessern und der bisherige Leistungsumfang zu überprüfen.
c) Die Regelungen des Haushaltsgesetzes sind in das WbG (§§ 13, 16 WbG) zu übernehmen.
d) Die Gemeinden bleiben weiterhin verpflichtet, Volkshochschulen zu betreiben und mit ihnen das Pflichtangebot sicher zu stellen.
a) Für § 6 WbG-Lehrgänge werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die gestiegenen Kosten der Lehrgänge, die erhöhten Grundbildungsbedarfe der heterogenen Zielgruppe und die durch die Zuwanderung erhöhte Nachfrage zu berücksichtigen. Diese Mittel werden weiterhin gesetzlich zweckgebunden.
b) Der Bedarf der Teilnehmenden an basalen Kernkompetenzen, die sie auf einen Schulabschlusskurs vorbereiten, ist dabei besonders zu berücksichtigen, um ihre Integration in Arbeitswelt und Gesellschaft zu verbessern.
a) Zertifizierte Volkshochschulen und WbG-Einrichtungen in anderer Trägerschaft sollen als Zuschlag zur WbG-Finanzierung eine Innovationspauschale erhalten. Diese Innovationspauschale von z.B. 5 % soll es den Einrichtungen ermöglichen, neue Angebote wie beispielsweise digitale Lehr- und Lernformate zu entwickeln oder beispielsweise über aufsuchende Bildungsarbeit oder eine stärker sozialräumliche Ausrichtung ihrer Angebote neue oder bildungsferne Zielgruppen erfolgreich anzusprechen.
b) Zusätzlich soll ein mehrjähriger Innovationsfonds eingerichtet werden, mit dem für die unter a) beispielhaft aufgeführten Themen die Mittel im Wettbewerbsverfahren vergeben werden. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen auch einrichtungs- und trägerübergreifende Kooperationen zwischen verschiedenen Einrichtungen verbessert und gestärkt werden. Als Steuerungsinstrument sind Zielvereinbarungen einzubeziehen, in denen Ziele, Meilensteine und Controlling verabredet werden.
a) Im Weiterbildungsgesetz ist Bildung für nachhaltige Entwicklung als Querschnittsaufgabe rechtlich zu verankern.
b) Auch Angebote kultureller Bildung, die für Arbeitswelt und Gesellschaft relevant sind, sind in das förderfähige Angebot gem. § 11 Abs. 2 WbG einzubeziehen.
c) Online durchgeführte Kurse sollen berücksichtigt werden, wenn mindestens 7 Teilnehmende aus Nordrhein-Westfalen im Jahresdurchschnitt als gebührenpflichtige Teilnehmende nachgewiesen werden.
Weiteres Vorgehen Nächste Handlungsschritte
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat das Eckpunktepapier dem Wissenschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen vorgestellt und erörtert es derzeit mit den Verbänden der Träger und den Verbänden der Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung auf der Landesebene dialogorientiert.
Die Ergebnisse werden ausgewertet und bilden die Grundlage, das Weiterbildungsgesetz mit seinen bisherigen Standards partizipativ weiter zu entwickeln und die erforderlichen gesetzlichen Änderungen konsensorientiert vorzubereiten.
Social Media Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Google, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Permanently enable data feeds from social networks and agree to data transfer: