
Qualitätssicherung in der Weiterbildung
Orientierung bieten Qualitätsprüfung bei Weiterbildung
Die Einrichtungen der Weiterbildung sichern und entwickeln ihre Qualität auf unterschiedliche Weise. Um sicherzustellen, dass die Qualität der WbG-geförderten Angebote unterschiedlicher Einrichtungen nach gleichen Kriterien zertifiziert werden, und um den Nutzerinnen und Nutzern eine Orientierungshilfe für einen Vergleich der Angebote zu geben, hat der Landtag im Jahr 2007 – im Rahmen der Haushaltsberatungen – beschlossen, dass sich die Einrichtungen der Weiterbildung einer Qualitätsprüfung unterziehen müssen. Er hat zugleich die Absicht formuliert, eine Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG NRW) zukünftig an das Vorliegen eines vom Land anerkannten externen Gütesiegels zu knüpfen. Daraufhin haben mittlerweile alle vom Land anerkannten und geförderten Einrichtungen ein Gütesiegel erworben bzw. sind dabei, es zu erwerben. Im novellierten Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) ist der Nachweis eines vom Ministerium anerkannten Gütesiegels bereits als Voraussetzung für eine Anerkennung benannt.
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