Qualitätssicherung in der Weiterbildung
Orientierung bieten Qualitätsprüfung bei Weiterbildung
Qualitätssicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildungskonzepte in Nordrhein-Westfalen. Anerkannte Gütesiegel garantieren, dass Qualitätskriterien eingehalten werden.
Durch die verpflichtende Einführung eines externen Qualitätsmanagementsystems gem. § 15 Abs. 2 lit. 11 WbG werden Professionalität und Qualität der nach dem Weiterbildungsgesetz geförderten Bildungsangebote sichtbar. Das externe Qualitätsmanagementsystem wird von der Einrichtung durch ein vom Ministerium anerkanntes Gütesiegel nachgewiesen.
Durch die Umstellung der Weiterbildungsförderung auf eine Förderung des hauptamtlichen pädagogischen Personals wird die Professionalität und die Qualität des Bildungsangebots zusätzlich nachhaltig gestärkt und die gemeinwohlorientierte Weiterbildung zukunftsfest gemacht.
Im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) ist der Nachweis eines vom Ministerium anerkannten Gütesiegels als Voraussetzung für eine Anerkennung benannt (§ 10 AWbG).
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