KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Professorinnenprogramm 2030

Professorinnenprogramm 2030

Das Professorinnenprogramm hat eine Laufzeit von 2023 bis 2030. Ziel des Programmes ist es, den Anteil von Frauen an Professuren in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene weiter in Richtung Parität zu steigern. Am 2. Februar 2023 wurde die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht, die sich im Downloadbereich befindet.

Professorin vor ihren Studierenden

Eckpunkte des Programmes Die Förderung

Die Förderung erfolgt ausschließlich für Berufungen auf unbefristete W2/W3-Stellen. Die Berufung kann im Vorgriff auf eine künftig freiwerdende oder zu schaffende Stelle (vorgezogene Berufung) oder auf eine vorhandene freie Stelle (Regelberufung) erfolgen. Pro Hochschule können bis zu 3 Professuren gefördert werden. Hochschulen, deren Konzept mit dem Prädikat „gleichstellungsstarke Hochschule“ ausgezeichnet wurde, können zudem eine Förderung für eine zusätzliche Stelle für eine Nachwuchswissenschaftlerin erhalten.
Die höchstmögliche Fördersumme beträgt 165.000 Euro pro Stelle pro Jahr (maximal 5 Jahre). Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte vom Bund und vom jeweiligen Land. Die höchstmögliche Fördersumme je zusätzlicher Stelle für eine Nachwuchswissenschaftlerin beträgt 95.000 Euro jährlich, die je zur Hälfte von Bund und Land getragen wird.

Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule" Gleichstellungskonzepte für Parität an der Hochschule

  • Voraussetzung für eine Förderung ist die positive Bewertung eines durch die Hochschule beschlossenen Gleichstellungskonzepts für Parität an der Hochschule durch ein unabhängiges Begutachtungsgremium.
  • Das Begutachtungsgremium bestimmt je Einreichungsrunde die besten Gleichstellungskonzepte für Parität an der Hochschule. Die ausgewählten Hochschulen erhalten das Prädikat „Gleichstellungsstarke Hochschule“ und die Möglichkeit zur Förderung einer zusätzlichen Stelle für eine Nachwuchswissenschaftlerin, die in eine unbefristete Professur münden sollte.
  • Die Hochschulen haben die Möglichkeit, bei der Erstellung der Gleichstellungskonzepte zusammenzuarbeiten. Die Einreichung und Bewertung erfolgt aber hochschulindividuell.
  • Es gibt drei Calls, zu denen die Gleichstellungskonzepte für Parität an den Hochschulen beim DLR eingereicht werden können. Die Fristen sind der Website des BMBF zu entnehmen.