KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen

Diversität und Teilhabe_Performance

Diversitätsfonds Nordrhein-Westfalen

Neue künstlerische Perspektiven

Der 2021 neu eingerichtete „Diversitätsfonds NRW“ unterstützt die Sichtbarmachung unterrepräsentierter Künstlerinnen und Künstler und künstlerischer Perspektiven.

Landesförderung Landesförderung Diversitätsfonds NRW

Mit dem Programm werden künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW repräsentiert sind. Hierzu zählen z.B. die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen, indigenen Menschen und People of Color (kurz: BIPoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.

Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber stehen insgesamt bis zu 1.000.000 EUR an Fördermitteln zur Verfügung.

 

Formalia Die Förderziele und -voraussetzungen

Gefördert werden:

  • Künstlerische Projekte
  • Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“)
  • Konzeptentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind

Die Förderung ist spartenoffen angelegt.
Die Projektförderung von Gastspielen aus dem Ausland sowie von Maßnahmen, bei denen nicht die künstlerische Perspektive in NRW im Fokus steht, ist nicht vorgesehen.

Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende bzw. –initiativen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder –verbände Anträge stellen, die in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowermentprozesse initiieren.
Explizit angesprochen werden auch Erstantragstellende.

 

 

Grundlage für die Antragstellung und Förderung ist die Ausschreibung „Diversitätsfonds NRW“ (siehe Downloadbereich).

Projekte können einjährig (2023) oder überjährig (2023/2024) durchgeführt werden.
Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 20.000 EUR pro Jahr beantragt werden. In Ausnahmefällen, z.B. bei landesweiten (Pilot-)Projekten, kann die Förderhöhe mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden.
Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Projekt bis zu 5.000 EUR Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden.

Die Antragsfrist für das Förderjahr 2023 ist abgelaufen, so dass derzeit keine Bewerbungen mehr möglich sind.

Über die weiteren Fördermöglichkeiten wird nach dem geplanten Fachkongress „VielfaltKulturNRW“ am 18.09.2023 entschieden.

Juryverfahren

Die Projekte werden im landesweiten Vergleich durch eine divers besetzte Jury ausgewählt.

Der Jury gehören folgende Personen an:

  • Almuth Fricke, Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (kubia)
  • Ana Valeria González, Regisseurin/ Performerin
  • Ayşe Kalmaz, Autorin/ Regisseurin/ Kulturschaffende
  • Gerda König, Choreografin, Leiterin DIN A 13 Tanzcompany
  • Thomas Richhardt, Autor und Dramaturg, Künstlerinitiative Heimat X
  • Ella Steinmann, Diversitätsmanagerin, Schauspiel Dortmund
  • Benjamin Thele, Leiter Stabstelle Kulturraummanagement der Stadt Köln
  • Bojan Vuletić, Komponist und Festivalleiter, Asphalt Festival

Bei Befangenheit von Jurymitgliedern zu eingereichten Anträgen bzw. Antragstellenden wurden die betreffenden Jurymitglieder von der Beratung und Abstimmung zu diesem Antrag ausgeschlossen. Die Bewertung des Antrags wurde entsprechend bereinigt.

Beratung

Eine Beratung erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Kontaktdaten und Ansprechpersonen finden Sie hier:

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
59817 Arnsberg
Ansprechpartnerin:
Pia Helta
Tel: 02931 82-3092
pia.helta[at]bezreg-arnsberg.nrw.de

Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48
32754 Detmold
Ansprechpartner:
Haubir Amin
Tel. 05231-714840
Mail: haubir.amin[at]brdt.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Ansprechpartnerin:
Wiebke Holetzek
Tel: 0211.475-3598
Mail: wiebke.holetzek[at]brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln
Dezernat 48
50606 Köln
Ansprechpartner:
Moritz Krings
moritz.krings[at]brk.nrw.de
Tel: 0221 147 5122

Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
48128 Münster
Ansprechpartnerin:
Julia Oldiges
Tel: 0251 411 4466
Mail: julia.oldiges[at]brms.nrw.de

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