Fördermöglichkeiten Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben, die den künstlerischen Film präsentieren oder thematisieren, Projekte zur Vernetzung der Filmszene, die Förderung der individuellen künstlerischen Entwicklung von Filmemacherinnen und Filmemachern und die Vermittlung des künstlerischen Films an alle Alters- und Zielgruppen sowie Maßnahmen zum Erhalt historisch bedeutenden Filmmaterials.
Ausgenommen von der Förderung ist die Filmproduktion. Diese erfolgt seitens der Film- und Medienstiftung NRW.
Nähere Informationen finden Sie in den Fördergrundsätzen des Programms weiter unten im Download-Bereich. Die Beratung zu den Förderprogrammen erfolgt durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Bezirksregierung (Dezernat 48).
Die Förderung des künstlerischen Films in Nordrhein-Westfalen orientiert sich an übergeordneten kulturpolitischen, gesellschaftlichen und bildungspolitischen Zielen: Der Stärkung Nordrhein-Westfalens als Standort für die Filmkunst, der Unterstützung von Plattformen für die Präsentation der Kunst Filmschaffender und der Eröffnung von Zugängen zur Filmkunst für diverse Publika jenseits des Mainstreams. Bei der Erreichung dieser Ziele spielen Festivals, Filmhäuser und -werkstätten und andere langjährig eingeführte und überregional wirksame Projekte des künstlerischen Films eine besondere Rolle. An sie richtet sich die Festival- und Strukturförderung Film.
Hinweis: Für das Jahr 2026 ist nur eine Antragstellung für ein Jahr möglich.
Nähere Informationen finden Sie in den Fördergrundsätzen des Programms weiter unten im Download-Bereich. Die Beratung zu den Förderprogrammen erfolgt durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Bezirksregierung (Dezernat 48).
Seit 2018 lobt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft im Rahmen der „Individuellen Künstlerförderung“ Vorbereitungsstipendien für die Filmentwicklung aus: Gefördert werden soll der offene künstlerische Umgang mit dokumentarischen und fiktionalen Stoffen.
Die Ausschreibung der Stipendien und die Beratung für Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch das Filmbüro NW.
Rund um die Förderung Weitere Fragen und Antworten
FAQ Arbeitsstipendien
Ziel des Stipendiums ist es, den unformatierten und eigenwilligen (Umgang mit dem Medium) Film zu fördern.
Die Vorbereitungsphase eines
- künstlerischen Spiel- und Dokumentarfilm- und eines
- künstlerischen Dokumentarfilmprojekts für Kinder oder Jugendliche.
Es können Vorhaben beantragt werden, die einen Freiraum für eine Entwicklung eines neuen Werkes sowie einen Experimentierraum für neue künstlerische Methoden und Herangehensweisen schaffen. Sowohl ein konkretes Projekt als auch Fortbildungsbedarf oder Recherchearbeiten können Gründe für eine Bewerbung sein. In den Vorhaben dürfen dokumentarische und fiktionale Formen offen ausgelegt werden.
Bewerben können sich Filmemacherinnen und Filmemacher, die
- dem Land Nordrhein-Westfalen durch künstlerisches Schaffen, Wohnsitz oder durch thematischen Bezug des Vorhabens verbunden sind;
- sich im erkennbar professionellen Bereich der Filmproduktion bewegen.
Die Stipendien richten sich an Filmschaffende aller Altersgruppen. Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Über die Bewerbungsfristen informiert das Filmbüro NW.
- Die (Gesamt-)Höhe des Stipendiums beträgt 9.900 Euro.
- Ausgezahlt wird in monatlichen Raten von 1.650 Euro.
Dauer des Stipendiums: 1. April bis 30. September (sechs Monate)
Bei Veröffentlichungen im Kontext des durch das Stipendium geförderten Werks wird darum gebeten, in geeigneter Weise auf die Förderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hinzuweisen.
Einsendeschluss 2025:
- 20. Januar 2025: Spiel- und Dokumentarfilm
- 27. Januar 2025: Dokumentarfilm für Kinder und Jugendliche
Bestandteile einer digital an das Filmbüro NW übersandten Bewerbung sind:
- ein ausgefülltes Bewerbungsformular,
- eine Arbeitsbiografie,
- Arbeitsproben (bitte Links, keine Hardware),
- ein Motivationsschreiben (nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten), in dem die Bewerberinnen und Bewerber skizzieren, was sie sich für die Zeit des Stipendiums vorgenommen haben.
- Für das Stipendium Kinder- oder Jugenddokumentarfilm bitten wir zudem kurz darzulegen, warum das Vorhaben speziell junge Zielgruppen adressiert,
- ein Nachweis über den Erwerb der Rechte an Stoff, Buch und Titel.
Bitte schicken Sie keine Originalunterlagen, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden!
Informationen zum Stipendium finden Sie unter: https://filmbuero-nw.de/stipendium/
Bewerbungen sind zu richten an: stipendium[at]filmbuero-nw.de (stipendium[at]filmbuero-nw[dot]de)
Über die Stipendienvergabe entscheiden nach Ablauf der Bewerbungsfrist zwei unabhängige Fachjurys.
- Die Besetzung der Jurys erfolgt in Kooperation von Filmbüro NW und DOXS RUHR.
- In die Jurys entsendet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft je ein Mitglied.
Nach der Auswahl der Jury wird die Zusage vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) via Stipendienbescheide abschließend erteilt.
Das Filmbüro NW richtet als organisierende Stelle die Ausschreibung aus und koordiniert in Kooperation mit DOXS RUHR das gesamte Verfahren.
Kontakt für Anfragen und Bewerbungen: stipendium[at]filmbuero-nw.de (stipendium[at]filmbuero-nw[dot]de)
Weitere Informationen: https://filmbuero-nw.de/stipendium/
Anpassungen oder Veränderungen dieser Information bleiben vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Annalena Collier
Tel.: 0211 896-4152
E-Mail: Annalena.Collier[at]mkw.nrw.de (Annalena[dot]Collier[at]mkw[dot]nrw[dot]de)- Ruth Schiffer
Tel.: 0211 896-4807
E-Mail: ruth.schiffer[at]mkw.nrw.de