
Förderfonds „Kultur & Alter“
Neue Ideen für die Kulturarbeit mit Älteren Förderfonds „Kultur & Alter“
Mit dem Förderfonds „Kultur & Alter“ möchte die Landesregierung innovative Formen der Kulturteilhabe Älterer in Nordrhein-Westfalen anregen. Sie fördert Projekte, die älteren Menschen den aktiven Zugang zu Kunst und Kultur erleichtern. Gleichzeitig leistet sie damit einen aktiven Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Lebensqualität älterer Menschen. Mit der Öffnung kultureller Institutionen für eine zeitgemäße Altenkulturarbeit entstehen neue Möglichkeiten des künstlerischen Zusammenwirkens mit Akteuren aus der sozialen Altenarbeit.
Der Fonds Ziele, Bewerbungs- und Antragsverfahren
Mit der Ausschreibung des Förderfonds „Kultur & Alter“ sollen Angebot und Qualität von Kulturarbeit mit Älteren verbessert werden.
Bewerben können sich alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit einer Künstlerin, einem Künstler oder einer Kultureinrichtung ein künstlerisches Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Projekte müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
Welche Ziele im Einzelnen förderfähig sind, ist den Förderkriterien im Downloadbereich zu entnehmen. Im Jahr 2021 steht der Förderschwerpunkt „Neue Formate in der Kulturarbeit mit älteren Menschen" im Mittelpunkt.
Für die Auswahl der durch den Förderfonds „Kultur & Alter“, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, zu fördernden Projekte des Folgejahres reichen die Antragstellenden bis zum 21. September eines jeden Jahres zunächst eine Projektskizze beim Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion (kubia) in Remscheid ein.
Dazu ist das Formular Projektdatenblatt (siehe Downloadbereich unten) auszufüllen, in dem alle relevanten Eckdaten zum geplanten Projekt abgefragt werden.
Die eingereichten Projektdatenblätter werden nach Ablauf der Antragsfrist einem Fachbeirat vorgelegt, der im landesweiten Vergleich die Projekte auswählt, die zur Förderung empfohlen werden. Für die so empfohlenen Projekte ist dann bis zum 20. November eines jeden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung ein ausführlicher Projektantrag zu stellen. Diese prüft abschließend, ob und in welcher Höhe die Bewilligung einer Landeszuwendung erfolgt.
Grundlage für die Bewerbung, Antragstellung und Förderung sind die Förderkriterien. Diese enthalten auch Angaben dazu, wann eine Antragstellung sinnvoll ist und welche Antragsfristen für die kommenden Jahre einzuhalten sind. Die geförderten Projekte werden nach Projektabschluss im Rahmen eines Projektforums der Öffentlichkeit präsentiert.
Bitte senden Sie das Projektdatenblatt per E-Mail bis zum 21. September an: foerderfonds[at]ibk-kubia.de
- Imke Nagel
Tel.: 0221 222 866-13
E-Mail: foerderfonds[at]ibk-kubia.de
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium
- Catrin Boß
E-Mail: catrin.boss[at]mkw.nrw.de (c)atrin.boss[at]mkw.nrw.de -
Christine Holsträter
E-Mail: christine.holstraeter[at]mkw.nrw.de
Social Media Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Google, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Permanently enable data feeds from social networks and agree to data transfer: