KULTUR UND WISSENSCHAFT

IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Förderung für „Soziokulturelle Zentren“

Eine Aufführung auf einer Bühne vor Publikum

Unterstützung und Stärkung soziokultureller Arbeit der Zentren Strukturförderung Soziokultur (Pilotphase)

Mit der „Strukturförderung Soziokultur“ soll die Arbeit der Einrichtungen weiter unterstützt und langfristig gestärkt werden. Die Förderung läuft zunächst bis Ende 2026. Über eine Fortführung des Programmes wird rechtzeitig informiert.

Im Überblick Alles Wissenswerte rund um die Strukturförderung

  • Die Einrichtung ist seit mindestens drei Jahren Mitglied bei Soziokultur NRW.
     
  • Die Einrichtung befindet sich in freier Trägerschaft und erhält keine institutionelle Förderung des MKW.
     
  • Seit 2020 wurden mindestens drei Projektförderungen in künstlerisch-konzeptionell orientierten Programmförderungen von Soziokultur NRW, Fonds Soziokultur oder Bundesverband Soziokultur erfolgreich abgewickelt.
     
  • Die Einrichtung kann ihr Kulturprofil darlegen.
     
  • Die Einrichtung verfügt über eine nachhaltige Verantwortungsstruktur in Form einer hauptamtlichen Geschäftsführung und anfallende Personalkosten.
     
  • Die Einrichtung unterstreicht ein Landesinteresse, indem es beispielsweise überregionale Bedeutung hat, zukunftsweisende Themen aufgreift oder innovative Formate umsetzt.

Anstellungs- und Honorarverträge im Rahmen des Kulturprograms des jeweiligen Haushaltsjahres.

Die Förderentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung eines Programmrats, der vom Ministerium berufen wird.

Die Förderung läuft bis Ende 2026. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die jeweils zuständige Bezirksregierung.

Bei der Strukturförderung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. 

Im ersten Schritt wird die Antragsberechtigung sowie die maximale Zuschusshöhe ermittelt. Hierfür müssen das Formblatt (Anlage A) sowie die Tabelle der Veranstaltungseinheiten (Anlage V) bis zum 31.10.2025 bei Soziokultur NRW eingereicht werden. 

Die Frist für die formale Antragsstellung beim Land über das Portal „Kultur.Web“ wird den antragsberechtigten Einrichtungen nach Sitzung des Programmrats mitgeteilt.

Alle Informationen sind den Fördergrundsätzen  zu entnehmen. Die Ansprechpersonen in den Dezernaten 48 der jeweiligen Bezirksregierungen sind dort ebenfalls aufgeführt.

Sie haben Fragen? Ihre Ansprechpersonen

  • Catrin Boß
    Tel.: 0211 896-4826
    E-Mail: catrin.boss[at]mkw.nrw.de (catrin[dot]boss[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
     
  • Dr. Johanna Best
    Tel.: 0211 896-4829
    E-Mail: johanna.best[at]mkw.nrw.de (johanna[dot]best[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
     
  • Candy Verhoeven
    0211 896-4797
    E-Mail: candy.verhoeven[at]mkw.nrw.de (candy[dot]verhoeven[at]mkw[dot]nrw[dot]de)