KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung

Ein Kunstwerk aus vielen bunten Formen.

Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung

Die Landesregierung unterstützt mit dieser Förderung Kommunen bei der Entwicklung und Ausführung von ganzheitlichen Konzepten zur kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen.

Ganzheitlich fördern

Kulturelle Bildung eröffnet Zugänge zu Kunst und Kultur. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen künstlerische und ästhetische Erfahrungen zu machen, eigene Begabungen, Interessen und Ausdrucksformen zu entdecken und ihre Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten zu erweitern. Dies gelingt nur durch die Schaffung und nachhaltige Förderung vielfältiger künstlerischer und kultureller Angebote und Strukturen, die die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteurinnen und Akteure dauerhaft sichert. Die Kooperation der verantwortlichen Institutionen und Organisationen bildet dabei die Grundlage für ein kohärentes Gesamtkonzept für kulturelle Bildung im kommunalen Raum.

Die Landesregierung unterstützt den Aufbau von Strukturen auf kommunaler Ebene und fördert Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde, die planvoll an der Qualität ihrer kulturellen Bildungslandschaft arbeiten, durch die Auszeichnung „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“ und die Konzeptförderung „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“.


1. Auszeichnung "Kommunale Gesamtkonzepte"

Die kommunalen Gesamtkonzepte sollen eine systematische Weiterentwicklung der kulturellen Bildung sowie ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen von Politik und Verwaltung in den Bereichen Kultur, Bildung und Jugend nachvollziehbar darstellen.
Weitere wichtige Grundlagen für ein Gesamtkonzept sind:

  • die Sichtbarmachung der Strukturen, Angebote sowie Akteurinnen und Akteure der kulturellen Bildung (es geht hier nicht allein um eine bloße Beschreibung des Vorhandenen, sondern um ein Nachzeichnen der Zusammenhänge und Interaktionen; ggf. hat Ihre Kommune im Hinblick auf ihre Kultur- und Bildungseinrichtungen ein besonderes Profil entwickelt),
  • das Engagement von Kultur-, Bildungs- und Kinder-/Jugendeinrichtungen für innovative kulturelle Bildungsangebote sowie
  • die dauerhafte Vernetzung von kommunalem Handeln mit ehrenamtlichen Initiativen und der Freien Kulturszene.

Einzureichen ist eine aussagekräftige Darstellung des Konzeptes, die bereits Erreichtes und Perspektiven erkennen lässt. Kommunale Verbünde sollten die Grundlage ihrer Zusammenarbeit beifügen oder – sofern sie nicht förmlich vereinbart wurde – diese beschreiben.

Die erneute Bewerbung nach Auszeichnung des Konzeptes ist erst nach Ablauf eines Jahres und nicht bereits im Folgejahr der Auszeichnung möglich.

Über die Höhe der Preisgelder im Einzelnen entscheidet die Jury.


2. Konzeptförderung "Kommunale Gesamtkonzepte"

Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde, die bereits drei Mal erfolgreich am Wettbewerb kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung teilgenommen haben, können sich bereits im Folgejahr der letzten Auszeichnung für eine auf bis zu drei Jahre angelegte Konzeptförderung bewerben. Einzureichen ist eine (kurze) Zusammenfassung der bisher umgesetzten Maßnahmen und eine Skizze des geplanten weiteren Vorgehens.

Wird das Konzept ausgewählt, ist eine auf max. drei Jahre angelegte Unterstützung in Höhe von 20.000 Euro p. a. vorgesehen. Über die laufende Umsetzung ist in geeigneter Form zu informieren. Die Konzeptförderung schließt mit einem Abschlussbericht, der unaufgefordert vorzulegen ist.


NEU ab 2023: Erweiterung der Auszeichnung „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“ und der „Konzeptförderung“ um die Sonderzulage Ganztag:

Die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs eines Ganztagsplatzes für Grundschulkinder ab 2026 bietet die große Chance, Angebote Kultureller Bildung nachhaltig im Ganztag zu verankern (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG vom 2. Oktober 2021). Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren bis 2029 um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden.

Für einen gelungenen Ganztag müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die auf unterschiedlichen Ebenen unterschiedliche Akteurinnen und Akteure zusammenbringen. Eine zentrale Rolle kommt dabei den Kommunen zu, die mit ihrer zentralen Steuerungsfunktion die Gestaltung des Ganztags mit verantworten.

Die Landesregierung unterstützt daher im Rahmen der beiden Auszeichnung „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“ und der Konzeptförderung „Kommunale Gesamtkonzepte" mit einer Sonderzulage den Aufbau von Strukturen auf kommunaler Ebene und fördert Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde, die planvoll an der Integration der kulturellen Bildung in den Ganztag arbeiten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Ausschreibungstext im Downloadbereich.

 

Einreichung Bewerbung für die Förderung

Die neuen Ausschreibungen für 2024 sind gestartet. 

Die Ausschreibung für die Kommunalen Gesamtkonzepte 2024 finden Sie hier: 

Die Ausschreibung für die Konzeptförderung 2024 finden Sie hier:

Bewerbungsschluss für beide Ausschreibungen ist der 31. August 2024.


Sollten Sie Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung sowie (Weiter-)Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes für kulturelle Bildung haben, bietet die Arbeitsstelle „Kulturelle Bildung NRW“ Unterstützung und Beratung an.