Kreativität ermöglichen Das Ruhrgebiet fördern
Mit dem Förderprogramm „Kreativ.Quartiere Ruhr“ unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Entstehung künstlerischer und kreativer Milieus im Ruhrgebiet, ermöglicht durch eine vermehrte Ansiedlung von kreativwirtschaftlichen Unternehmen wirtschaftliche Effekte und fördert somit den Strukturwandel im Ruhrgebiet. Das Förderprogramm ist aus der Europäischen Kulturhauptstadt RUHR.2010 hervorgegangen und wird seit 2012 durchgeführt. Es wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft gefördert und derzeit von der ecce GmbH (european centre for creative economy) betreut.
Das Förderprogramm Die wichtigsten Fragen und Antworten
Folgende Maßnahmen können in einem Kreativ.Quartier im Ruhrgebiet gefördert werden:
- Künstlerische Projekte
- Projekte zur Stärkung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern
- Kommunikationsprojekte, die zur Steigerung der Bekanntheit eines Quartiers insgesamt oder eines Projektes im Quartier beitragen
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise sowie Einrichtungen und Institutionen von Städten und Kreisverwaltungen (z.B. Museen, Theater, Kulturzentren etc.). Weiterhin antragsberechtigt sind private Akteure aus kulturellen und kreativen Branchen. Als private Akteure zählen zum Beispiel selbstständige oder freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, GbRs, GmbHs, eGs, UGs etc. sowie Organisationen mit oder ohne Erwerbszweck (Vereine, Verbände, Hilfswerke etc.).
Alle Förderanträge müssen aus den zehn definierten Kreativ.Quartieren stammen und frühzeitig vor der jeweiligen Antragsfrist abgestimmt werden. Zur Beratung und Abstimmung des geplanten Fördervorhabens wenden Sie sich bitte an den Projektträger.
Die abgestimmten Förderanträge werden anschließend direkt von den Antragstellenden bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht. Die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgt durch eine Fachjury. Die Förderentscheidung wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft getroffen. Schließlich erfolgt die Bewilligung durch die jeweilige Bezirksregierung.