Allgemeine Weiterbildung Die Förderung des lebensbegleitenden Lernens ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Weiterbildung. © Bettina Engel-Albustin / MKW Überblick: Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Das Weiterbildungsgesetz und das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz bilden in Nordrhein-Westfalen die Grundlage für das lebensbegleitende Lernen. Hilfestellung bietet die Weiterbildungsberatung. © Bettina Engel-Albustin / MKW Arbeitnehmerweiterbildung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche oder politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Weiterbildungsgesetz. Die Fortbildung muss an anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung erfolgen. © Bettina Engel-Albustin / MKW Berichtswesen Mit einem effizienten Berichtswesen soll in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung der Weiterbildungslandschaft erfasst und beobachtet werden. © Bettina Engel-Albustin / MKW Förderung von Einrichtungen und Regionalkonferenz Das Weiterbildungsgesetz regelt die Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen und Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen. Bei der jährlichen Regionalkonferenz wird das Gesetz geprüft und weiterentwickelt. © 2019 Novellierung Weiterbildungsgesetz Das bisherige Weiterbildungsgesetz wird von der Landesregierung überarbeitet, um die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig aufzustellen. In den Prozess der Novellierung werden relevante Akteure aktiv einbezogen. © Bettina Engel-Albustin / MKW Qualitätssicherung in der Weiterbildung Qualitätssicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildungskonzepte in Nordrhein-Westfalen. Prüfungen und Siegel garantieren, dass Kriterien eingehalten werden. © Bettina Engel-Albustin / MKW Supportstelle Weiterbildung (SWB) Die Supportstelle Weiterbildung bietet Einrichtungen und Verbänden der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Unterstützung. © 2019 Weiterbildungsrecht Das Recht auf lebenslanges Lernen wird in Nordrhein-Westfalen durch das Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetz gefestigt. © Bettina Engel-Albustin / MKW Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) Zuständige Stelle für alle Fragen rund um das Thema Fernunterricht ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln.
© Bettina Engel-Albustin / MKW Überblick: Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Das Weiterbildungsgesetz und das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz bilden in Nordrhein-Westfalen die Grundlage für das lebensbegleitende Lernen. Hilfestellung bietet die Weiterbildungsberatung.
© Bettina Engel-Albustin / MKW Arbeitnehmerweiterbildung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche oder politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Weiterbildungsgesetz. Die Fortbildung muss an anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung erfolgen.
© Bettina Engel-Albustin / MKW Berichtswesen Mit einem effizienten Berichtswesen soll in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung der Weiterbildungslandschaft erfasst und beobachtet werden.
© Bettina Engel-Albustin / MKW Förderung von Einrichtungen und Regionalkonferenz Das Weiterbildungsgesetz regelt die Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen und Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen. Bei der jährlichen Regionalkonferenz wird das Gesetz geprüft und weiterentwickelt.
© 2019 Novellierung Weiterbildungsgesetz Das bisherige Weiterbildungsgesetz wird von der Landesregierung überarbeitet, um die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig aufzustellen. In den Prozess der Novellierung werden relevante Akteure aktiv einbezogen.
© Bettina Engel-Albustin / MKW Qualitätssicherung in der Weiterbildung Qualitätssicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildungskonzepte in Nordrhein-Westfalen. Prüfungen und Siegel garantieren, dass Kriterien eingehalten werden.
© Bettina Engel-Albustin / MKW Supportstelle Weiterbildung (SWB) Die Supportstelle Weiterbildung bietet Einrichtungen und Verbänden der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Unterstützung.
© 2019 Weiterbildungsrecht Das Recht auf lebenslanges Lernen wird in Nordrhein-Westfalen durch das Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetz gefestigt.
© Bettina Engel-Albustin / MKW Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) Zuständige Stelle für alle Fragen rund um das Thema Fernunterricht ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln.