Allgemeine Weiterbildung Die Förderung des lebensbegleitenden Lernens ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Weiterbildung. Überblick: Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Das Weiterbildungsgesetz und das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz bilden in Nordrhein-Westfalen die Grundlage für das lebensbegleitende Lernen. Hilfestellung bietet die Weiterbildungsberatung. Arbeitnehmerweiterbildung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW). Berichtswesen Mit einem effizienten Berichtswesen soll in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung der Weiterbildungslandschaft erfasst und beobachtet werden. Die Krise als Chance – Innovationen in der Weiterbildung Landesregierung stellt insgesamt bis zu 150.000 Euro für Projekte aus der gemeinwohlorientierten Weiterbildung zur Verfügung – Förderanträge konnten bis zum 15. Dezember 2020 eingereicht werden. Förderung von Einrichtungen und Regionalkonferenz Das Weiterbildungsgesetz regelt die Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen und Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen. Bei der jährlichen Regionalkonferenz wird das Gesetz geprüft und weiterentwickelt. Lehren und Lernen im digitalen Wandel – Digitalisierung in der Weiterbildung Digitale Wandlungsprozesse sind auch in der gemeinwohlorientierten pluralen Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Thema. Die Landesregierung will die Digitalisierung in der Weiterbildung stärken und die damit verbundenen Chancen bestmöglich nutzen. Novellierung Weiterbildungsgesetz Das bisherige Weiterbildungsgesetz wird von der Landesregierung überarbeitet, um die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig aufzustellen. In den Prozess der Novellierung werden relevante Akteure aktiv einbezogen. Qualitätssicherung in der Weiterbildung Qualitätssicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildungskonzepte in Nordrhein-Westfalen. Prüfungen und Siegel garantieren, dass Kriterien eingehalten werden. Rundschreiben von Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft Mit dem Newsletter informiert Herr Parlamentarischer Staatssekretär Klaus Kaiser anlassbezogen über wichtige Entwicklungen und Aktivitäten im Bereich der Weiterbildung. Supportstelle Weiterbildung (SWB) Die Supportstelle Weiterbildung bietet Einrichtungen und Verbänden der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Unterstützung. Weiterbildungsrecht Das Recht auf lebenslanges Lernen wird in Nordrhein-Westfalen durch das Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetz gefestigt. Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) Zuständige Stelle für alle Fragen rund um das Thema Fernunterricht ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln.
Überblick: Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Das Weiterbildungsgesetz und das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz bilden in Nordrhein-Westfalen die Grundlage für das lebensbegleitende Lernen. Hilfestellung bietet die Weiterbildungsberatung.
Arbeitnehmerweiterbildung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW).
Berichtswesen Mit einem effizienten Berichtswesen soll in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung der Weiterbildungslandschaft erfasst und beobachtet werden.
Die Krise als Chance – Innovationen in der Weiterbildung Landesregierung stellt insgesamt bis zu 150.000 Euro für Projekte aus der gemeinwohlorientierten Weiterbildung zur Verfügung – Förderanträge konnten bis zum 15. Dezember 2020 eingereicht werden.
Förderung von Einrichtungen und Regionalkonferenz Das Weiterbildungsgesetz regelt die Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen und Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen. Bei der jährlichen Regionalkonferenz wird das Gesetz geprüft und weiterentwickelt.
Lehren und Lernen im digitalen Wandel – Digitalisierung in der Weiterbildung Digitale Wandlungsprozesse sind auch in der gemeinwohlorientierten pluralen Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Thema. Die Landesregierung will die Digitalisierung in der Weiterbildung stärken und die damit verbundenen Chancen bestmöglich nutzen.
Novellierung Weiterbildungsgesetz Das bisherige Weiterbildungsgesetz wird von der Landesregierung überarbeitet, um die Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig aufzustellen. In den Prozess der Novellierung werden relevante Akteure aktiv einbezogen.
Qualitätssicherung in der Weiterbildung Qualitätssicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildungskonzepte in Nordrhein-Westfalen. Prüfungen und Siegel garantieren, dass Kriterien eingehalten werden.
Rundschreiben von Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft Mit dem Newsletter informiert Herr Parlamentarischer Staatssekretär Klaus Kaiser anlassbezogen über wichtige Entwicklungen und Aktivitäten im Bereich der Weiterbildung.
Supportstelle Weiterbildung (SWB) Die Supportstelle Weiterbildung bietet Einrichtungen und Verbänden der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Unterstützung.
Weiterbildungsrecht Das Recht auf lebenslanges Lernen wird in Nordrhein-Westfalen durch das Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetz gefestigt.
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) Zuständige Stelle für alle Fragen rund um das Thema Fernunterricht ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln.
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