Mit einem effizienten Berichtswesen soll in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung der Weiterbildungslandschaft erfasst und beobachtet werden.
Gesetzlich verankert ist die Auskunftspflicht in § 26 Weiterbildungsgesetz (WbG).
Der Bericht stellt die Leistungsfähigkeit der gesamten Weiterbildung in NRW dar und integriert auch die Daten der Einrichtungen der Familien- und der politischen Bildung.
Rund 130 Volkshochschulen und rund 320 Einrichtungen in anderer Trägerschaft sind aufgefordert, sich jährlich bis Ende Juni am Berichtswesen zu beteiligen. Basis für die Berichterstattung bilden jeweils die Daten aus dem Vorjahr.
Die Ergebnisse werden jährlich im Datenreport Berichtswesen veröffentlicht.
In jeder Legislaturperiode wird einmal ein Landesweiterbildungsbericht erstellt.