Neuer Sonderpreis zur Gründung innovativer Start-ups ausgelobt
Leidenschaft, Kreativität und die Fähigkeit, junge Menschen zu begeistern – davon lebt eine erfolgreiche Lehre an unseren Hochschulen. Schon zum vierten Mal sucht Nordrhein-Westfalen die Dozentinnen und Dozenten, die sich um eine mitreißende Lehre besonders verdient gemacht haben. Mit dem Landeslehrpreis werden die herausragenden Leistungen gewürdigt. Preisgeld: insgesamt 250.000 Euro!

„Die Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen gehört zur internationalen Spitze. Das verdanken wir auch unseren besonders engagierten und motivierten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern. Sie begreifen ihren Beruf als Berufung und leisten einen wertvollen Beitrag für die Persönlichkeitsbildung und die Qualifizierung von Fachkräften für den Arbeitsmarkt. Davon profitiert der Wissenschafts- und der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.“
Der Landeslehrpreis wird in fünf Kategorien verliehen. In diesem Jahr neu ist der Sonderpreis „Lehre zur Gründung innovativer Start-ups“.
- Lehre an Universitäten
- Lehre an Hochschulen für angewandte Wissenschaften
- Lehre an Kunst- und Musikhochschulen
- Sonderpreis „Lehre junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“
- Sonderpreis „Lehre zur Gründung innovativer Start-ups“
Jede Kategorie ist mit 50.000 Euro dotiert. Eine Expertenjury entscheidet über die Vergabe der Preise. Verliehen werden die Landeslehrpreise am 11. Dezember 2025.
Weitere Informationen finden Sie hier.