KULTUR UND WISSENSCHAFT

IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Gesetzes-Novelle stärkt Archive als Orte des kulturellen Gedächtnisses

17.07.2026
Thema: Kultur

Ministerin Ina Brandes: Archive leisten einen unschätzbaren Beitrag, staatliches Handeln nachvollziehbar und transparent zu machen

Datenschutz, Umgang mit unrechtmäßig erhobenen Daten, Anpassung an das Kulturgesetzbuch und eine verstärkte Unabhängigkeit der Archive – das sind die vier Kernpunkte der Novelle des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen der Landesregierung, die jetzt vom Landtag verabschiedet wurde.

Ministerin Ina Brandes MdL sitzend vor einer Pressewand

„Die Archive Nordrhein-Westfalens sind das Gedächtnis unseres Landes und leistet einen unschätzbaren Beitrag, staatliches Handeln nachvollziehbar und transparent zu machen. Ich bin insbesondere dem Landesarchiv und den Landschaftsverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes sehr dankbar. Die breite Zustimmung der Archivwissenschaft und der Kommunalen Spitzenverbände sowie die einstimmige Annahme des Fachausschusses zeigen, dass wir einen klugen Weg gefunden haben, das Gesetz zu modernisieren und die Arbeit der Archive nachhaltig zu verbessern.“

Kulturministerin Ina Brandes

Dr. Tobias Herrmann, Präsident des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen: „Ich freue mich sehr, dass die vorgeschlagenen Änderungen des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen auf Zustimmung gestoßen sind. Das neue Gesetz stärkt die Position der Archive im Land und hält am Ziel der möglichst breiten Zugänglichmachung von Archivgut fest. Vor allem im Bereich der Bewertung und der Übernahme digitaler Unterlagen wird dem Landesarchiv die Wahrnehmung seiner Aufgaben erleichtert – das war überfällig und ist eine starke Motivation für unsere Arbeit.“

Mehr als zehn Jahre nach der letzten Novelle des Archivgesetzes 2014 war es notwendig, das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen an neue Rechtsvorschriften anzupassen. Die zentralen Änderungen:

  • Datenschutz: Die europäische Datenschutz-Grundverordnung enthält Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten oder zum Recht auf Datenübertragbarkeit, die den öffentlichen Archiven zusätzliche Aufgaben und Pflichten übertragen. Diese schränken die Archive in der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben erheblich ein. Im Archivgesetz wird nun von der in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehenen Option Gebrauch gemacht, bestimmte Regelungen für den Archivbereich außer Kraft zu setzen.
  • Umgang mit unrechtmäßig erhobenen Daten: In der Zeit des Nationalsozialismus etwa wurden massiv in unzulässiger Weise Daten gespeichert. Neben der historischen Bedeutung haben solchen Daten auch eine rechtliche Relevanz – insbesondere dann, wenn sie helfen können, erlittenes Unrecht aufzuarbeiten. Die Archivierung unzulässig erhobener Daten bedarf jedoch einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage, da sie einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen darstellt. Die Novelle gewährleistet, dass auch unrechtmäßig gesammelte Daten archiviert werden und nach Ablauf der entsprechenden Schutzfristen der historischen Forschung zugänglich gemacht werden.
  • Anpassung an das Kulturgesetzbuch: Die im Archivgesetz nun vorgenommenen Änderungen führen zu einer verbesserten Abstimmung der Einzelgesetze. Im Kulturgesetzbuch werden Archive als Einrichtungen des kulturellen Gedächtnisses und damit als Kultureinrichtungen behandelt, die hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen.
  • Mehr Unabhängigkeit für das Landesarchiv: Durch Neuregelungen werden die Unabhängigkeit und fachliche Weisungsfreiheit des Landesarchivs deutlich gestärkt. Mehrere Neuregelungen ermöglichen es auch den kommunalen und privaten Archiven, ihre Funktion für einen demokratischen Rechtsstaat in vollem Umfang zu erfüllen, zum Beispiel durch die Vorgabe von Standards für die Einlieferung von Archivgut.

Betroffen vom neuen Gesetz ist in erster Linie das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen sowie rund 1.200 kommunale und private Archive in ganz Nordrhein-Westfalen.