
Europäische Bildungspolitik
Erasmus+ Bildungsprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
Mit einem Budget von mehr als 14,7 Milliarden Euro wurde das integrierte Bildungsprogramm 2014–2020 unter dem Namen Erasmus+ neu aufgelegt. Erasmus+ kombiniert sieben EU-Programme in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend. Es steht Studierenden und dem Hochschulpersonal aller Fachrichtungen und Hochschularten (auch Musik- und Fachhochschulen) offen und dient der Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit. Ansprechpartner für Erasmus+ ist in erster Linie die zuständige Hochschule. Für weitere, allgemeine Informationen über das Bildungsprogramm ist in Deutschland die „Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit beim Deutschen Akademischen Austauschdienst“ (NA DAAD) zuständig.
Förderaufruf: Land fördert erneut Anträge zur Beteiligung an geplanter 2. EU-Initiative „Europäische Hochschulen“ Stärkung länderübergreifender Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen in ganz Europa
Nach einer ersten Ausschreibung im Oktober 2018 plant die EU-Kommission noch im Herbst 2019 ihren Wettbewerbsaufruf für den 2. Piloten „European Universities“ zu starten. Derzeit ist davon auszugehen, dass Anträge bis zum 28.02.2020, 12:00 Uhr (Brüsseler Zeit) eingereicht werden müssen. Die Europäische Kommission hatte am 26. Juni die ersten 17 Hochschuleinrichtungen bekanntgegeben, welche in ganz Europa Teil der ersten Allianzen „Europäische Hochschulen“ sein werden. Diese sollen die Qualität und Attraktivität der europäischen Hochschulbildung erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen, ihren Studierenden und ihrem Personal fördern.
Europäische Hochschulen sind transnationale Allianzen von Hochschuleinrichtungen aus der gesamten EU, die eine gemeinsame langfristige Strategie verfolgen und europäische Werte und Identität fördern. Die Initiative zielt darauf ab, die Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal deutlich zu stärken und die Qualität, Inklusivität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulbildung zu fördern.
Nordrhein-westfälische Hochschulen, die sich an dem 2. EU-Wettbewerb „Europäische Hochschulen“ beteiligen wollen, werden vom Land in der Phase der Antragsstellung erneut mit einem Förderbetrag von jeweils bis zu 10.000 Euro unterstützt. Anträge können bis zum 6.12.2019 eingereicht werden.
Die Beteiligung nordrhein-westfälischer Hochschulen an der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung und damit an den Wissens- und Innovationsnetzwerken ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. „Das Land fördert die Hochschulen bei der Antragsstellung, um strategische Partnerschaften und tragfähige Kooperationen zwischen Hochschuleinrichtungen in der gesamten Europäischen Union zu entwickeln“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Forscherinnen und Forscher fördern Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen („Marie-Skłodowska-Curie-Actions“ (MSCA)) wurden von der Europäischen Kommission eingerichtet, um die länder- und sektorenübergreifende Mobilität und die Karriereentwicklung von Forscherinnen und Forschern sowie von F&I-Personal aus Technik und Management zu fördern und die Attraktivität von wissenschaftlichen Laufbahnen zu steigern.
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSC-Maßnahmen) unterstützen Forscherinnen und Forscher auf allen Karrierestufen und unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Gefördert werden Netzwerke zur Doktorandenausbildung, Forschungsaufenthalte erfahrener Forschender, Personalaustauschprogramme und Mobilitätsprogramme. Die Ausschreibungen sind themenoffen („Bottom-up“). Ein wichtiges Kriterium für die Teilnahme ist die Mobilität der Forschenden. Weitere Informationen und Beratung finden Sie hier:
Grundlagenforschung in Europa Förderung durch den Europäischen Forschungsrat
Der Europäische Forschungsrat – European Research Council (ERC) ist eine Institution zur Förderung der Grundlagenforschung in Europa und wird aus Mitteln des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizon 2020“ finanziert.
Der ERC fördert jährlich exzellente Projekte und ist themenoffen. Die wissenschaftliche Exzellenz stellt das alleinige Auswahlkriterium dar und ist für alleinige Antragstellerinnen und Antragsteller (keine Konsortien) gedacht, die in die nachfolgenden Schwerpunktkategorien unterteilt werden:
- Starting Grants für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler (2 bis 7 Jahre nach der Promotion) mit bis zu 2 Millionen Euro über maximal fünf Jahre
- Consolidator Grants für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler (7 bis 12 Jahre nach der Promotion) mit bis zu 2,75 Millionen Euro über maximal fünf Jahre
- Advanced Grants für erfahrene exzellente Forschende mit bis zu 3,5 Millionen Euro über maximal fünf Jahre
Weitergehende Informationen sowie (Erst-)Beratung zu den ERC Grants erhalten Sie bei der Nationalen Kontaktstelle zum Europäischen Forschungsrat (NKS ERC).
Informationen zu Beratungseinrichtungen an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Seite zu "Horizon 2020".
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: