Kurz erklärt Alle Informationen auf einen Blick
Mit dem jährlichen Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) Hochschulen bei Flächenoptimierungen sowie Investitionen in die technische Infrastruktur für Lehrzwecke aus Mitteln des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“.
Mit dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ als strategisches Nachfolgeprogramm des Hochschulpakts 2020 führen Bund und Länder ihre gemeinsame Absicht fort, einen verbindlichen Rahmen zur Sicherstellung der hohen Qualität von Studium und Lehre zu schaffen. Wesentliche Ziele sind der Kapazitätserhalt und die Qualitätsverbesserung (gute Studienbedingungen) an Hochschulen, damit langfristig ausreichend akademische Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ausgebildet werden.
Eine qualitative und moderne technische Ausstattung der genutzten Flächen für Lehrzwecke ist dabei prägend für den Erfolg der Lehrenden und Studierenden in der nordrhein-westfälischen Hochschullandschaft.
Mit dem jährlichen ZSL-Förderprogramm fördert das MKW Maßnahmen zur Modernisierung von Lehrgebäuden und zur Verbesserung der Geräte- und Technikausstattung für die Lehrpraxis und für studentisches Arbeiten.
Weitere Details zum Programm sind den Dokumenten im Download-Bereich zu entnehmen.
Die rechtsverbindlich unterschriebenen Anträge sind ausschließlich per E-Mail zu senden an: ZSL-Foerderprogramm[at]mkw.nrw.de (ZSL-Foerderprogramm[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
Private Hochschulen, die gem. § 81 Abs. 1 HG NRW staatlich refinanziert werden, können Rückfragen an ZSL-Foerderprogramm[at]mkw.nrw.de (ZSL-Foerderprogramm[at]mkw[dot]nrw[dot]de) richten.
Alle anderen Hochschulen sollten ihre Rückfragen zum Antragsverfahren vorzugsweise ebenfalls an die E-Mailadresse ZSL-Foerderprogramm[at]mkw.nrw.de (ZSL-Foerderprogramm[at]mkw[dot]nrw[dot]de )oder an das zuständige Regionalreferat in der Abteilung Hochschulbau richten.
Die Ausschreibung für das Jahr 2024 ist abgeschlossen. Weitere Informationen zum Förderprogramm werden noch folgen. Bis dahin wird darum gebeten, von der Übersendung von Förderanträgen abzusehen.
Zum Herunterladen Dokumente zum Download
Formulare für Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW (Hochschulen gem. 1 Abs. 2 HG NRW und § 1 Abs. 2 KunstHG NRW):
Formulare für staatlich refinanzierte Hochschulen gem. §81 Abs. 1 HG NRW:
Im Überblick Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Förderprogramm
Weitere Informationen zum Förderprogramm werden noch folgen. Bis dahin wird darum gebeten, von der Übersendung von Förderanträgen abzusehen.