KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Forschungspolitik

Eine Frau füllt blaue Flüssigkeit in ein Röhrchen. Sie trägt Handschuhe, ihr Gesicht ist nur verschwommen erkennbar.

Forschungspolitik

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt eine freie Forschung, die ihre Schwerpunkte in eigener Verantwortung entwickelt. An dieser Freiheit der Wissenschaften orientieren sich auch die politischen Leitgedanken der Forschungspolitik.

Stärkung Forschungs- und Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen

Video

Videotandem: Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen und Prof. Dr. Wolfgang Marquardt

31.03.2023

Forschungspolitische Leitlinien Nordrhein-Westfalen als Partner freier Wissenschaften

„Exzellente Forschung erfordert freie Wissenschaften. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen Zukunftsfelder in eigener Verantwortung ohne Einschränkungen erforschen können.“
(Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 – 2022)

Die Landesregierung wird diesen Leitgedanken konsequent umsetzen:

  • Im Mittelpunkt der Forschungspolitik steht, die von den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in eigener Verantwortung entwickelten und profilierten Forschungsschwerpunkte gezielt zu stärken.
  • Die Landesregierung treibt die Entwicklung des Forschungsstandortes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Wissenschaft voran. Das Land ist Partner und Akteur in diesem Prozess. Es adressiert Themen, ohne den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Lande vorzugeben, wie und woran sie forschen.
  • Die Förderung der Forschung und des Wissenstransfers erfolgt technologie- und lösungsoffen. Ausschlaggebend sind die anerkannten Kriterien der wissenschaftlichen Qualität und des Innovationspotenzials eines Projektes. 
  • Das Land unterstützt in vielfältiger Weise Initiativen, um in der bundesweiten Konkurrenz die Ansiedlung neuer außeruniversitärer Forschungsinstitute aller großen Forschungsorganisationen voranzutreiben. Wichtig für diese Aktivitäten sind in erster Linie die Identifikation und Förderung fachlicher Exzellenz und regionaler Potenziale.
  • Ebenso setzt das Land auf die Erhaltung der Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit bestehender außeruniversitärer Forschungsinstitute. Die regelmäßig erfolgenden Evaluierungen dieser Einrichtungen geben dem Land dazu wichtige Hinweise.
  • Für die Landesregierung ist eine hohe Anschlussfähigkeit an die Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union von besonderem Gewicht. Deshalb wird sie die Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen einer verlässlichen Kofinanzierungsstrategie unterstützen, insbesondere auch bei der Errichtung von Forschungsbauten nach Artikel 91b GG.
  • Grundlegend wünschenswert ist eine starke Hebelwirkung der Landesförderung, in der den Landesmitteln ein noch größeres Volumen anderer Mittelgeber (des Bundes, der EU, von Stiftungen etc.) entspricht. Möglich ist aber auch reine Landesförderung auf der Basis herausragender wissenschaftlicher Qualität, die sich nicht über eine Hebelwirkung "rechnet".