KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Hochschulgesetz

Viele Worte rund um das Thema Recht.

Hochschulgesetz

Den Rahmen für die Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen bildet das Hochschulgesetz.

Novellierungsverfahren Neues Hochschulgesetz zum Wintersemester 2019

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das bestehende Gesetz novelliert. Die neue Fassung ist zum Wintersemester 2019/2020 in Kraft getreten. Im Fokus steht die Verbesserung von Lehre und Studienerfolg. Funktionierende Elemente werden gestärkt, während Regelungen, die sich als nicht praktikabel erwiesen haben, wegfallen. Leitgedanke der Novelle ist die Stärkung der Autonomie und Gestaltungskraft der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.

Eine Version des Gesetzestextes mit Begründung finden Sie nachfolgend als PDF. Im Broschürenservice kann es zudem als Druckexemplar bestellt werden.

Titelbild des begründeten Hochschulgesetzes

Im Überblick Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Hochschulgesetz

Im Folgenden können Sie die zentralen Anpassungen im neuen Hochschulgesetz in gebündelter Form nachverfolgen. Der vollständige Pressetext zum neuen Hochschulgesetz steht am Seitenende für Sie zum Download bereit. 

Mit dem neuen Hochschulgesetz kehren Land und Hochschulen zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zurück. Künftig erfolgt die Abstimmung von strategischen Zielen wieder gemeinsam zwischen den Hochschulen und dem Ministerium. Der bisherige Landeshochschulentwicklungsplan und die Möglichkeit der Detailsteuerung durch das Ministerium entfallen. Im Bereich Hochschulbau werden die Befugnisse der Hochschulen gestärkt: Ein „Optionsmodell“ erlaubt den Hochschulen, selbst zu Bauherren zu werden.

Mit dem neuen Hochschulgesetz ermöglicht die Landesregierung es den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen, in Forschung und Lehre wieder eigenständiger zu agieren. Zukünftig können die Hochschulen autonom über Themen wie Anwesenheitspflichten oder Zivilklauseln entscheiden, im Bereich des Hochschulbaus erhalten sie weitergehende Kompetenzen.

Das Ministerium zieht sich aus der Detailsteuerung der Hochschulen zurück und setzt auf die Eigenverantwortung der Hochschulen. Durch diese Freiheiten und die damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten werden die Rahmenbedingungen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen weiter verbessert. Das neue Hochschulgesetz setzt auf partnerschaftliche Zusammenarbeit statt Regulierung von oben.

Studienerfolg

Um die Zahl der Studienabbrecher weiter zu verringern, bietet das neue Hochschulgesetz die Möglichkeit, „Self-Assessments“ online durchzuführen, mit denen Studierende schon vor Einschreibung die Anforderungen des Studienfaches und den eigenen Wissensstand testen können. Weiterhin können Hochschulen und Studierende künftig über die klassische Studienberatung hinaus Studienverlaufsvereinbarungen abschließen.

Nein. Das bisherige gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten wird abgeschafft. Nach dem neuen Hochschulgesetz entscheiden Lehrende und Lernende in den Hochschulgremien gemeinsam über die beste Lösung für ihre Institution. Der je zur Hälfte aus Lehrenden und Lernenden bestehende Studienbeirat bleibt obligatorisch.

Die veränderte Regelung stellt keine Verpflichtung für die Hochschulen dar, Anwesenheitspflichten einzuführen. Die Hochschulen können jedoch, anders als bisher, selbst vor Ort in ihren Gremien entscheiden, in welchen konkreten Veranstaltungen Anwesenheitspflichten zum Einsatz kommen sollen. So stärkt die Landesregierung die Freiheit und Autonomie der Hochschulen.

Nein. Mit dem neuen Hochschulgesetz wird lediglich das bisherige Zivilklauselgebot im Gesetz gestrichen. Mit der Neuregelung können die Hochschulen künftig nach Diskussion in den relevanten Gremien eine eigene Antwort auf die Frage nach der Verankerung einer Zivilklausel in ihre Grundordnung formulieren. Eine generelle Abschaffung bzw. Pflicht zur Streichung der Zivilklausel ist damit nicht verbunden. Die Hochschulen können so individuelle Lösungen finden, die für den jeweiligen Standort sinnvoll sind.

Mit dem neuen Hochschulgesetz wird das bisherige Graduierteninstitut der Fachhochschulen in ein rechtlich verselbstständigtes Promotionskolleg überführt. Nach einer erfolgreichen Begutachtung durch den Wissenschaftsrat kann dem Promotionskolleg in Zukunft das Promotionsrecht verliehen werden.

Die neue Fassung des Hochschulgesetzes ist zum Wintersemester 2019/2020 in Kraft getreten.