KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Studieninteressierte

In einem Hörsaal schauen drei junge Menschen nach vorne auf den Vortrag des Dozierenden.

Studieninteressierte

Wer sich für ein Studium an einer der 69 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen interessiert oder bald seinen Studieneinstieg plant, findet hier Informationen zu Bewerbung, Zulassung, Beratung und vielen weiteren Themen rund um den Studienstart.

Hochschulen in Nordrhein-Westfalen Richtig bewerben

Zweimal jährlich – zum Sommer- und zum Wintersemester – kann man sich für ein Studium bewerben.

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge sind die Hochschulen in staatlicher Trägerschaft und die Stiftung für Hochschulzulassung zuständig. Hier gelten für die meisten zulassungsbeschränkten Studiengänge die Bewerbungsfristen 15. Januar (für das Sommersemester) und 15. Juli (für das Wintersemester).

Für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) gelten im Wintersemester zwei unterschiedliche Bewerbungsfristen.

Altabiturientinnen und Altabiturienten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des Bewerbungsjahres erhalten haben, müssen sich bis zum 31. Mai des Bewerbungsjahres bewerben. Für Neuabiturientinnen und Neuabiturienten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 16. Januar des Bewerbungsjahres erhalten haben, gilt der 15. Juli als Frist.

Bei den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen ist zu unterscheiden, ob die Studienplätze im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) oder von der Hochschule direkt vergeben werden. Sofern die Hochschule für den jeweiligen Studiengang das DoSV nutzt, erfolgt die Bewerbung über das Portal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de). Wird der Studiengang nicht im Wege des DoSV vergeben, erfolgt die Bewerbung unmittelbar bei der Hochschule über deren Online-Portal.

Bei den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) erfolgt die Bewerbung über das Portal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de)

Für alle anderen nicht zulassungsbeschränkten Studiengänge bewerben sich Studieninteressierte direkt (online) an ihrer Wunschhochschule. Für Universitäten gelten in der Regel die gleichen Bewerbungsfristen wie bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Für Fachhochschulen gelten häufig andere Fristen. Da jede Hochschule ihr Bewerbungsverfahren individuell gestaltet, sollten Sie sich unbedingt direkt bei Ihrer Wunschhochschule informieren. Für manche Studiengänge werden beispielsweise zusätzlich noch Praktika gefordert, oder die Hochschulen führen Auswahlgespräche mit ihren Bewerberinnen und Bewerbern.

Mehr Informationen finden Sie auch unter

Erst mit der Einschreibung im Studierendensekretariat der Hochschule, der Immatrikulation, werden Sie bei der jeweiligen Hochschule registriert und damit zur oder zum Studierenden. Dabei machen Sie unter anderem Angaben zu Ihrer Person und zum Studiengang, den Sie studieren möchten. Außerdem weisen Sie Ihre Studienberechtigung nach, in der Regel durch das Schulabschlusszeugnis sowie Ihre Krankenversicherung. Bei der Einschreibung versichern Sie zudem, den Semesterbeitrag zu zahlen. Nach erfolgreicher Einschreibung erhalten Sie Ihren Studierendenausweis. An vielen Hochschulen zahlen Sie einen Semesterbeitrag und können dann mit Ihrem Studierendenausweis die öffentlichen Verkehrsmittel am Ort, teilweise sogar in ganz Nordrhein-Westfalen, nutzen (Semesterticket).

Wollen Sie einen zulassungsbeschränkten Studiengang studieren und haben dafür die entsprechende Zulassung erhalten, so ist diese ebenfalls bei der Einschreibung vorzulegen.

Zu einem Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen führen verschiedene Wege:

  • Ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen.
  • Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen.
  • Mit der Fachhochschulreife können Sie an Fachhochschulen studieren.
  • Berufliche Ausbildung und Berufserfahrung: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur ein Studium aufnehmen.

Bei manchen Studiengängen werden zusätzliche Vorkenntnisse, eine künstlerische, sportliche oder sonstige Eignung, Sprachkenntnisse oder der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gefordert. Nähere Informationen dazu geben die einzelnen Hochschulen.

Nach einer Erhebung des Ministeriums werden im Studienjahr 2022/2023 rund 69 Prozent aller grundständigen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengänge zulassungsfrei sein.

Studieninteressierte, die sich auf zulassungsfreie Studiengänge bewerben, können sich sicher sein, einen Studienplatz zu bekommen. Für die übrigen Studiengänge bestehen örtliche Zulassungsbeschränkungen oder Zulassungsbeschränkungen im zentralen Vergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung. 

Die Anzahl der NC-Studiengänge alleine sagt wenig über die Chancen auf einen Studienplatz aus. Da sich Studieninteressierte parallel an vielen Hochschulen bewerben, gibt es viele Plätze, die von Bewerberinnen und Bewerbern nicht angenommen werden.

Mit dem Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) führt die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) im Auftrag der Hochschulen Zulassungsanträge für die örtlich zulassungsbeschränkten sowie vereinzelt auch zulassungsfreien Studiengängen mit den Anträgen des Zentralen Verfahrens zusammen und führt den Abgleich von Mehrfachzulassungs- und Mehrfachstudienmöglichkeiten durch, um freibleibende Studienplätze zu vermeiden.

Die FAQ`s zum Numerus Clausus finden Sie im untenstehenden Downloadbereich.

Wer noch unsicher ist, ob ein Studium das Richtige ist und welcher Studiengang es gegebenenfalls sein soll, der kann mit verschiedenen Datenbanken und Online-Self-Assessments herausfinden, in welche Richtung es gehen soll. Mehr dazu finden Sie hier.

 

Probieren geht über Studieren: Deshalb laden die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen Schülerinnen und Schüler ausdrücklich dazu ein, in den Studienbetrieb hineinzuschnuppern. Bereits am Ende der Mittelstufe und in der Oberstufe können Sie sich bei den „Schülerunis“ oder „Schülerlaboren“ einen authentischen Eindruck vom Wissenschafts- und Forschungsalltag verschaffen.

Wer mag und das Okay seiner Schule hat, kann auch an regulären Lehrveranstaltungen für Studierende teilnehmen – und dabei auch schon Leistungsnachweise erwerben, die im späteren Studium anerkannt werden.

Studieneinstieg mit beruflicher Qualifikation Studieren ohne Abitur

Studieninteressierten ohne Hochschulreife aber mit beruflicher Qualifikation wird mit der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 7. Oktober 2016 ein Hochschulzugang ermöglicht. 

Die FAQ`s zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber finden Sie im untenstehenden Downloadbereich.

1 – Meister starten in allen Fächern durch

Meister oder vergleichbar Qualifizierte – also mit Berufsausbildung und Aufstiegsfortbildung – können direkt ins Studium durchstarten. Denn durch die bereits erworbenen Qualifikationen besteht ohne jede vorherige Prüfung der direkte Zugang zu allen Studiengängen an sämtlichen Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen.

2 – Mit Berufserfahrung zum fachverwandten Studium

Auch ohne Meisterbrief steht der Weg an die Hochschule offen: Studierwillige, die eine mindestens zweijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und danach mindestens drei Jahre in ihrem erlernten Beruf tätig waren, können direkt und ohne Zugangsprüfung Studiengänge beginnen, die fachlich ihrer Ausbildung und Berufspraxis entsprechen. Hierüber entscheidet im Einzelfall die jeweilige Hochschule.

3 – Fachlicher Neustart: Über Probestudium oder Prüfung an die Hochschule

Mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Ausbildung und anschließenden drei Jahren Berufspraxis können Studieninteressierte ohne Hochschulreife auch Fächer studieren, die nicht ihrem bisherigen Berufsweg entsprechen. Dies gilt auch, wenn sie nach der Ausbildung Kinder erzogen oder einen Angehörigen gepflegt haben. Diese Zeit wird als Berufspraxis anerkannt. Mit diesen Qualifikationen haben sie die Wahl zwischen einem Probestudium und einer Zugangsprüfung an der jeweiligen Hochschule.

Manche Studiengänge sind durch einen örtlichen Numerus clausus (NC) zulassungsbeschränkt, weil es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze gibt. Bei solchen Fächern hält jede Hochschule eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen für Meister und Berufserfahrene bereit, die ein fachverwandtes Studium beginnen möchten, und ermöglicht so auch für NC-Studiengänge das Studieren ohne Abitur. Die entsprechende Bewerbung richten Studieninteressierte direkt an die jeweilige Hochschule. 

Andere beruflich Qualifizierte müssen bei NC-Studiengängen grundsätzlich eine Zugangsprüfung ablegen. Ein Probestudium ist nicht möglich. Mit der Note aus der Zugangsprüfung bewerben sie sich dann um einen Studienplatz an der Hochschule. 

Ein Sonderfall sind die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Besteht das Interesse, eines dieser Fächer zu studieren, sollte eine Zugangsprüfung absolviert werden. Mit dieser Note bewerben sich die Studieninteressierten anschließend über das Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung um einen Studienplatz. Ohne Zugangsprüfung werden diese Bewerberinnen und Bewerber mit der Durchschnittsnote 4,0 eingereiht.

Ankommen in Nordrhein-Westfalen Internationale Studierende

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sind offen für Studierende aller Nationen. Sie bieten ihnen eine attraktive akademische Ausbildung. Wenn Sie als Studienbewerberin oder -bewerber aus dem Ausland stammen oder einen ausländischen Schulabschluss haben, gelten besondere Zugangsbedingungen.

Die Gleichwertigkeitsverordnung vom 8. Juli 2014 regelt die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife als Qualifikation zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder einer Hochschule des Landes, den Hochschulzugang auf Grund von ausländischen Bildungsnachweisen sowie den Hochschulzugang auf Grund eines Hochschulstudiums.

Die Zeugnisse, die im jeweiligen EU-Land zum Hochschulstudium berechtigen, berechtigen in der Regel auch zu einem Studium in Deutschland. Die jeweilige Hochschule ist zuständig für die Anerkennung der ausländischen Bildungsnachweise. Genauere Informationen zu den in Deutschland anerkannten Qualifikationen für ein Studium bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).

Sie kommen aus einem Nicht-EU-Land und interessieren sich für ein Studium in Nordrhein-Westfalen? Wir empfehlen Ihnen wie folgt vorzugehen: Wählen Sie Ihren gewünschten Studiengang an einer Hochschule. Beachten Sie bitte, dass es hier unterschiedliche Hochschularten gibt: Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen. Wenn Sie einen Studiengang und eine passende Hochschule gefunden haben, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt (International Office) dieser Hochschule. Dort wird man prüfen, ob Ihr Schulzeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung ausreicht. Alles Weitere, zum Beispiel, ob Sie noch eine Feststellungsprüfung (Abituräquivalent) ablegen müssen, erklärt man Ihnen dort.

Bei diesen Interessierten prüft die zentrale Zeugnisanerkennungsstelle für Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Düsseldorf, ob der vorliegende Bildungsnachweis gleichwertig mit der deutschen Hochschulreife ist. Die Beurteilung, ob ausländische Bildungsnachweise zum Hochschulzugang berechtigen, erfolgt auf Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Die Empfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zur Bewertung ausländischer Hochschulzugangsqualifikationen können über die Datenbank „anabin“ unter „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“ abgerufen werden. Die zentrale Zeugnisanerkennungsstelle führt das Anerkennungsverfahren bei den Interessierten durch, die in Nordrhein-Westfalen wohnen. Außerdem ist sie auch zuständig für Interessierte, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und in Nordrhein-Westfalen studieren möchten. Bei Fragen zur Einschreibung wenden sich Interessierte unmittelbar an die Hochschule ihrer Wahl. Sie trifft alle Entscheidungen im Rahmen des Immatrikulations- und Einschreibungsrechts aufgrund des ausländischen Bildungsnachweises.

Bei Bewerbungen um Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen (sogenannte NC-Studiengänge) gelten für folgende Studieninteressierte mit ausländischer Staatsbürgerschaft die gleichen Regeln wie für deutsche Bewerberinnen und Bewerber: 

  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Dies gilt auch für deren Kinder und Familienangehörige.
  • Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen
  • Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Andere ausländische Interessierte bewerben sich direkt bei der jeweiligen Hochschule. Für sie ist in zulassungsbeschränkten Studiengängen ein bestimmter Teil der Studienplätze reserviert.