Kulturministerin Ina Brandes: So sichern wir die Vielfalt des kulturellen Angebots in Nordrhein-Westfalen
Die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern ist ein zentrales kulturpolitisches Anliegen der Landesregierung. Seit Januar 2026 gelten bei der Bezahlung von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern in Nordrhein-Westfalen in allen Sparten Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt. Um die Mehrkosten für die Veranstalter abzufedern, stellt das Land in diesem und im kommenden Jahr jeweils rund 3 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
„Künstlerinnen und Künstler leisten wertvolle Arbeit in unserer Gesellschaft. Deshalb müssen auch anständige Honorare und Gagen gezahlt werden. Obwohl die meisten Künstlerinnen und Künstler ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, sind viele von ihnen auf einen Nebenjob angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb gelten in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2026 Honoraruntergrenzen für alle Programme, die vom Land gefördert werden. Mit 3 Millionen Euro extra sichern wir die Vielfalt des kulturellen Angebots in Nordrhein-Westfalen. Davon profitieren die Künstler und alle, die hochwertige Kunst und Kultur erleben wollen.“
Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Mehrbedarfe, die mit der Einführung der Honoraruntergrenzen entstanden sind, wurden sowohl der Kulturrat NRW als auch die betroffenen Verbände intensiv beteiligt. Die Erhöhungen bewegen sich je nach Sparte und Anteil der Honorarkosten an den Förderungen zwischen zehn und 25 Prozent.
Ein wesentliches Ziel ist, dass durch eine bessere Ausstattung der Programme die Anzahl der geförderten Projekte in den einzelnen Programmen stabil bleibt. Mit der finanziellen Unterstützung bei der Einführung der Honoraruntergrenzen in diesem Jahr stärkt das Land insbesondere die freie Szene.
Vor der Einführung der Honoraruntergrenzen hatte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit einer eigens dafür eingesetzten, unabhängigen Fachkommission und den Fachverbänden aller Sparten zusammengearbeitet. Eine Vielzahl von Faktoren wurde bei der Ermittlung der Honorarhöhen berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel die Art und Dauer der Veranstaltung sowie die Größe des Publikums beziehungsweise die Wirtschaftskraft des Veranstalters.
Nach der Einführung in allen Sparten wird nach dem ersten Antragszyklus geprüft, ob die Honoraruntergrenze angemessen festgelegt wurde. Danach ist eine Evaluierung im Vier-Jahres-Rhythmus vorgesehen.
Über die Honoraruntergrenzen hinaus brauchen freischaffende Künstlerinnen und Künstler eine Absicherung in Phasen ohne Beschäftigung. Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich der Bundesrat mit einem Antrag zur Erweiterung der Künstlersozialkasse beschäftigt, so dass die Versorgungslücke zwischen zwei Engagements geschlossen wird. Der Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen sieht eine weitere Säule in der Künstlersozialversicherung vor, in die Künstlerinnen und Künstler, der Bund sowie die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen über die Künstlersozialabgabe einzahlen. Derzeit beschäftigen sich die Fachausschüsse des Bundesrats mit dem Antrag.