KULTUR UND WISSENSCHAFT

IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Wortwolke zum Thema "Recht"

Den Rahmen für die Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen bildet das Hochschulgesetz. Hochschulstärkungsgesetz

Der Landtag hat am 15. Juli 2026 den Gesetzesentwurf zum Hochschulstärkungsgesetz in der Fassung der Beschlüsse des Wissenschaftsausschusses beschlossen.

Es ist am 4. August 2026 in Kraft getreten.

Schwerpunkte sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen des Studiums, eine Reform der hochschulischen Weiterbildung und die Unterstützung der Hochschulen bei ihrer Digitalisierungsoffensive sowie die Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Zugleich werden die Mitwirkung nicht-professoraler Gruppen an der Hochschulselbstverwaltung gestärkt, hochschulische Kooperationen erleichtert und die Hochschulen dabei unterstützt, sich als sicheres, diskriminierungsfreies und wissenschaftlich lauteres Umfeld auszugestalten.

Die Verkündung im Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen kann unter folgendem Link abgerufen werden: 
https://recht.nrw.de/gvnrw/2026-s552/ 

Hochschulgesetz Aktuelle Fassung

Die jeweils aktuelle Fassung des im Jahre 2026 umfassend geänderten Hochschulgesetzes finden Sie unter folgendem Link: 
https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/04082026-hochschulgesetz-hg/ 


Eine Fassung des Hochschulgesetzes mit Änderungsstand 2026 inklusive Gesetzesbegründung als PDF wird demnächst veröffentlicht.

Ergänzungen Kürzlich beschlossene Gesetze

Der Landtag hat am 18. Dezember 2024 das „Gesetz zur Stärkung des Hochschulstandorts Bochum im Bereich des Gesundheitswesens und zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Schwerpunkt des Gesetzes ist die zum 1. Januar 2025 erfolgte Neuaufstellung der Hochschule für Gesundheit in Bochum. Das am 30. Dezember 2024 verkündete Gesetz finden Sie unter folgendem Link:


Der Landtag hat am 9. Oktober 2024 das "Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung sowie betreffend das duale Studium und zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes" beschlossen. Schwerpunkte des Gesetzes sind die Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung, die Aufnahme einer Regelung über das duale Studium in das Hochschulgesetz sowie die Ermöglichung von digitalen Sitzungen des Senats und der Fachbereichsräte. Das am 7. November 2024 verkündete Gesetz finden Sie unter folgendem Link:

Integrierter Bachelor Jura Das Wichtigste in Kürze

Die jeweilige Universität verleiht Studierenden eines Studiengangs der Rechtswissenschaft, welcher mit einer ersten Prüfung im Sinne des § 1 des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 11. März 2003 (GV. NRW. S. 135, ber. S. 431) in der jeweils geltenden Fassung abschließt, einen Bachelorgrad, wenn sie

  1. die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemäß § 7 Absatz 1 des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erfüllen oder zur staatlichen Pflichtfachprüfung in Nordrhein-Westfalen zugelassen wurden und
  2. die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung im Sinne des § 5 Absatz 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 389) geändert worden ist, an einer Universität in Nordrhein-Westfalen bestanden haben.

Die genannten Voraussetzungen müssen dabei erstmalig vollständig zu einem Zeitpunkt gegeben sein, der nach dem 31. März 2017 liegt. 

Die Regelungen zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft sind am 7. Mai 2025 in Kraft getreten. Zuständig für die Verleihung des Bachelorgrades sind die Universitäten. Sofern Studierende die gesetzlichen Verleihungsvoraussetzungen erfüllen, können sie sich seit dem 7. Mai 2025 mit ihrer aktuellen oder ehemaligen Universität in Verbindung setzen, um ggf. die Verleihung des Bachelorgrades zu beantragen.

Fragen zum weiteren Verfahrensablauf beantwortet die jeweils zuständige Universität.