Minimaler Verwaltungsaufwand – maximale Wirkung: Land stellt 500.000 Euro für kleinere Kultur-Projekte zur Verfügung
Ein Konzert beim Dorffest, eine Lesung für Kinder im örtlichen Kindergarten, eine Premiere des Seniorentheaters... Ein ansprechendes Kulturangebot schafft mehr Lebensqualität – besonders im ländlichen Raum. Ab Sommer 2026 unterstützt die Landesregierung mit Kultur-Schecks über je 500 Euro Konzerte, Lesungen, Theater- oder Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Festivals und mobile Kulturangebote. Insgesamt wird das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 500.000 Euro zur Verfügung stellen, so dass bis zu 1.000 Projekte gefördert werden können. Gerade kleinere Projekte werden so bei minimalem bürokratischem Aufwand maximal unterstützt. Gestern hat der Landtag auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen das Förderprogramm beschlossen.
„Ein attraktives Kulturangebot ist Lebensqualität – das gilt ganz besonders für den ländlichen Raum. Mit den Kultur-Schecks unterstützen wir das ehrenamtliche Engagement der Menschen vor Ort für ihren Ort. Wir schaffen damit eine digitale Förderung ohne großen Verwaltungsaufwand für kleine Kulturprojekte. Denn häufig scheitern gute Ideen nicht am Geld, sondern an komplizierten Verfahren oder langen Vorlaufzeiten.“
Gefördert werden öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen in der zweiten Jahreshälfte 2026. Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens.
Das Antragsverfahren für die Kultur-Schecks soll bewusst einfach gehalten werden: Spätestens vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung müssen die Rechnungen und Belege der Ausgaben über das Online-Portal „Kultur.Web“ eingereicht werden. Die Förderung erfolgt dann als pauschaler Zuschuss in Höhe von 500 Euro pro Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe zum Beispiel für Künstlerinnen und Künstler, Kosten für Technik, Raummieten und Organisation sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Barrierefreiheit. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Die Förderrichtlinie mit allen Details zum Programm werden im Laufe des Juni auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft abrufbar sein.