Weitere Säule der Künstlersozialversicherung soll Lücken in der Erwerbsbiographie schließen / Ministerin Brandes: Meilenstein für die soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern
Die soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern ist ein zentrales kulturpolitisches Anliegen der Landesregierung. Der Bundesrat hat am Freitag, 16. Oktober 2026, auf Initiative Nordrhein-Westfalens mit breiter Mehrheit einem Antrag des Landes zur Einführung einer weiteren Säule in der Künstlersozialversicherung zugestimmt. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, eine Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie für selbständige Künstlerinnen und Künstler zu schaffen.
Selbständige Künstlerinnen und Künstler werden zwar unter den im Künstlersozialversicherungsgesetz genannten Voraussetzungen in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Für die sozialen Risiken, die sich aus temporären Einkommensverlusten ergeben, fehlt aber eine Absicherung. Weder greift eine Arbeitslosenversicherung, noch sind sie im Regelfall wirtschaftlich dazu in der Lage privat vorzusorgen.
„Heute ist ein guter Tag für die Kunst und die Kultur in Deutschland. Freie Künstlerinnen und Künstler brauchen gute Arbeits- und Lebensbedingungen, um ihre Kreativität frei entfalten zu können. Das ist die Grundlage für eine lebendige und attraktive Kulturlandschaft. Der Beschluss zur Erweiterung der Künstlersozialversicherung ist ein Meilenstein für eine soziale Absicherung freischaffender Künstlerinnen und Künstler. Kunst und Kultur gehören zum Fundament einer funktionierenden Gesellschaft und brauchen deshalb auch das Fundament sozialer Sicherheit. Dass der Beschluss mit einer so breiten Mehrheit gefasst wurde, ist ein starkes Signal an die Bundesregierung mit einer neuen Säule der Künstlersozialkasse für eine bessere Absicherung freier Künstlerinnen und Künstler zu sorgen.“
Der Beschluss ist ein klares Bekenntnis des Bundesrates, selbstständige Künstlerinnen und Künstler künftig besser abzusichern. Die vorgeschlagene Erweiterung der Künstlersozialversicherung schließt eine seit langem bestehende Schutzlücke und schafft mehr finanzielle Sicherheit in beschäftigungslosen Zeiten.
Grundlage der Bundesratsinitiative ist ein von Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenes Gutachten. Der Arbeitsrechtler Dr. Daniel Ulber (Universität Trier) schlägt hier vor, eine weitere Säule in der Künstlersozialversicherung einzuführen. Hintergrund ist, dass freie Künstlerinnen und Künstler häufig kaum die Möglichkeit haben, Rücklagen zu bilden, um Phasen ohne Engagements zu überbrücken. Als Solo-Selbstständige sind sie in diesen Zeiten in der Regel ohne Einkommen künstlerisch tätig, weil sie sich zum Beispiel auf Vorsprechen, Präsentationen, Vortanzen vorbereiten müssen.
Wie bei den bisherigen Säulen der Künstlersozialversicherung sieht das Gutachten ein beitragsfinanziertes System vor, in das Künstlerinnen und Künstler, der Bund sowie die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen über die Künstlersozialabgabe einzahlen. Vorgeschlagen werden nach Einkommen gestaffelte Beiträge sowie klare Regeln wie etwa eine Wartezeit vor dem erstmaligen Bezug oder eine Bemessung des Anspruchs an der Höhe vorheriger Einzahlungen. Langfristig könnten öffentliche Haushalte so entlastet werden, da weniger Künstlerinnen und Künstler auf steuerfinanzierte Grundleistungen angewiesen sind.
Die Bundesratsinitiative zur Erweiterung der Künstlersozialversicherung ist bereits der zweite Schritt des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer besseren Absicherung und gerechten Bezahlung freischaffender Künstlerinnen und Künstler. Im Januar 2026 hatte das Land Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland verbindliche Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler aller Sparten eingeführt, sobald sich das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt. Um die Mehrkosten für die Veranstalterinnen und Veranstalter abzufedern und gleichzeitig ein breites Kulturangebot zu ermöglichen, stellt das Land in diesem und – vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers – auch im kommenden Jahr jeweils rund 3 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
Hintergrund Künstlersozialversicherung
Selbständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten werden über die Künstlersozialversicherung als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch tragen sie die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Rechtliche Grundlage ist das Künstlersozialversicherungsgesetz des Bundes von 1983. Zuständig für die Beitragserhebung ist die Künstlersozialkasse (KSK). 2025 hatte die KSK rund 187.000 Mitglieder.