Universitäten und HAWen können selbst entscheiden, ob sie allein, mit dem BLB NRW oder einem externen Partner planen und bauen
Mehr Autonomie für die Hochschulen Nordrhein-Westfalens. Die neue Hochschuleigenbau-Verordnung erleichtert es den Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, eigenverantwortlich zu bauen. Damit schafft das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen einen verlässlichen Rahmen für die eigenständige Umsetzung von Bauvorhaben auf Liegenschaften des Landes. Die neue Hochschuleigenbau-Verordnung und die zugehörige Verwaltungsvorschrift gelten ab sofort.
„Hochschulbau dauert in Nordrhein-Westfalen nach dem herkömmlichen Verfahren oft sehr lange. Von der ersten Idee bis zur Fertigstellung brauchten viele Projekte 12 bis 15 Jahre. Ich komme selbst aus der Planungs- und Bauwirtschaft und weiß, dass das auch schneller geht. Deshalb haben wir jetzt neben der Neuen Masterplanung auch klare Regeln für alle Hochschulen entwickelt, die selbst entscheiden können, ob sie Bauvorhaben allein, mit dem BLB NRW oder einem externen Partner umsetzen wollen. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs im Hochschulbau brauchen wir diese zusätzlichen Möglichkeiten und geben den Hochschulen mehr Freiheit und Verantwortung für ihre Entwicklung.“
Mit der neuen Verordnung können Hochschulen für ihre Objekte vom Land die Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung übernehmen und beispielsweise Sanierungen, Neubauten oder Instandhaltungsmaßnahmen in Eigenverantwortung planen und ausführen.
Mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) haben die Hochschulen weiterhin einen starken Partner für die Planung und Umsetzung ihrer Bauvorhaben. Die neue Regelung eröffnet ihnen darüber hinaus nunmehr die Möglichkeit, geeignete Projekte in eigener Verantwortung oder mit Unterstützung Dritter umzusetzen. Damit können sie je nach Vorhaben flexibel zwischen unterschiedlichen Umsetzungsmodellen wählen.
Die neue Hochschuleigenbau-Verordnung schafft somit Verfahrenssicherheit für Hochschulen, die Bauvorhaben eigenständig realisieren wollen, und unterstützt sie dabei, ihre Infrastruktur bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.
Parallel dazu hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits begonnen, die Neue Masterplanung im Hochschulbau einzuführen. Sieben Hochschulen arbeiten bereits mit dem neuen Planungsverfahren, das die Hochschulen unter anderem frei entscheiden lässt, ob sie selbst, mit einem Dritten oder dem BLB NRW planen und bauen wollen.
Kern der Neuen Masterplanung ist eine enge Zusammenarbeit des Wissenschaftsministeriums, des Ministeriums der Finanzen, des BLB NRW und der jeweilen Hochschule von Beginn an, um Bauprozesse zu verschlanken und zu beschleunigen. Die Neue Masterplanung fokussiert nach dem Trichterprinzip die Planung zielgerichtet und effizient auf jene Maßnahmen, die tatsächlich dringend umgesetzt werden müssen und können.
Die neue Verordnung: recht.nrw.de/gvnrw/2026-s656/
Die neue Verwaltungsvorschrift: recht.nrw.de/mbnrw/2026-243/