Mehr Studienplätze für die hausärztliche Versorgung insbesondere auf dem Land
Nordrhein-Westfalen bietet mit rund 2.750 Studienplätzen bundesweit die meisten Plätze für Studienanfängerinnen und -anfänger in der Humanmedizin an. Ein Teil davon ist für Bewerberinnen und Bewerber reserviert, die sich bereit erklären, nach Abschluss der einschlägigen Weiterbildung zehn Jahre lang in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region hausärztlich tätig zu werden. Die „Landarztquote“ (LAQ) leistet damit einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum. Um Versorgungslücken nachhaltig zu schließen, stehen ab dem Wintersemester 2026/27 noch mehr Studienplätze im Rahmen der LAQ zur Verfügung.
„Nordrhein-Westfalen leistet bundesweit den größten Beitrag zur Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten. Damit die Medizinerinnen und Mediziner auch dort arbeiten, wo sie am dringendsten gebraucht werden, haben wir die Landarztquote erhöht. Das erleichtert all jenen den Einstieg ins Studium, die dafür brennen, als Hausarzt die medizinische Versorgung auch in ländlichen Regionen zu sichern.“
„Nordrhein-Westfalen hat 2019 als erstes Land eine Landarztquote bei der Vergabe von Studienplätzen der Humanmedizin eingeführt – und hat mittlerweile zahlreiche Nachahmer gefunden. Das Modell ist bei uns fest etabliert und hat sich bewährt. Mehr als 1.100 künftige Hausärztinnen und Hausärzte sind aktuell in der Landarztquote verpflichtet, die ersten haben bereits ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und befinden sich in ihrer Weiterbildung zum Facharzt beziehungsweise zur Fachärztin. Ich freue mich, dass es gelungen ist, die Zahl der Studienplätze für die Landarztquote zu erhöhen, denn die Absolventinnen und Absolventen werden künftig vor allem in einigen ländlichen Regionen und kleineren Kommunen dringend für die hausärztliche Versorgung gebraucht.“
Der Anteil der Studienplätze an den Universitäten in staatlicher Trägerschaft, die für die LAQ zur Verfügung stehen, steigt mit der nun erfolgten Anpassung von bislang 7,8 auf 8,8 Prozent. Im kommenden Studienjahr können somit insgesamt 227 Studienplätze an geeignete Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. Das sind 25 mehr als bislang (plus 12 Prozent). Seit Einführung der LAQ im Wintersemester 2019/20 wurde die Zahl der LAQ-Studienplätze damit kontinuierlich um insgesamt rund 32 Prozent erhöht, um den wachsenden Bedarf insbesondere auf dem Land zu decken.
Die Bewerbung und Auswahl für einen LAQ-Studienplatz erfolgt über das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA NRW). Im Auswahlverfahren werden neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und dem Ergebnis des „Tests für Medizinische Studiengänge“ (TMS) einschlägige berufliche Erfahrungen im Gesundheitswesen sowie Ergebnisse eines Auswahlgesprächs, bei dem insbesondere soziale und empathische Kompetenzen im Vordergrund stehen, berücksichtigt. Die Zulassungsbescheide werden anschließend über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) erteilt.