Kulturförderplan
Kulturförderplan Zentrales Instrument der Kulturpolitik
Das Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen (Kulturfördergesetz NRW – KFG) sieht neue Strukturen und Instrumente vor. Eines der zentralen Instrumente ist der Kulturförderplan (§§ 22, 23 KFG).
Die Aufstellung des Kulturförderplans ist Aufgabe des Kulturministeriums im Einvernehmen mit dem Landtag. Begleitet wird die Erstellung des Kulturförderplans von einem breit angelegten Beteiligungsprozess, der die kommunalen Spitzenverbände und Organisationen beziehungsweise Verbände aus Kultur, Kunst und kultureller Bildung sowie Künstlerinnen und Künstler einbezieht.
Der zweite Kulturförderplan für die Periode 2019–2023 wurde am 27. November 2019 vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Er skizziert die wesentlichen Ziele und Inhalte der Kulturförderung des Landes und fokussiert inhaltlich auf die sogenannte Stärkungsinitiative – also auf die Verwendung der Mittel aus dem Aufwuchs des Kulturetats von 100 Mio. Euro. Bereits bestehende Programme, die weitergeführt werden, sind grundsätzlich nicht Bestandteil der inhaltlichen Ausführungen, finden sich aber in der mittelfristigen Finanzplanung 2019-2022 am Ende des Kulturförderplans.
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- Andrea Hankeln
Tel.:0211 896-4825
E-Mail: andrea.hankeln[at]mkw.nrw.de (andrea[dot]hankeln[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
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