In den zahlreichen Archiven des Landes Nordrhein-Westfalen finden sich unerschöpfliche historische Dokumente und kulturelle Schätze.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Anstrengungen der Archivträger im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt (LISE) und der Beteiligung am Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).
Wichtige Dokumente dauerhaft erhalten Landesinitiative Substanzerhalt (LISE)
Die Verantwortung für die Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes in den Archiven hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2006 dazu bewogen, in Kooperation mit den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen die Landesinitiative Substanzerhalt zu begründen.
Bei der Erhaltung des schriftlichen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen handelt es sich um eine dauerhafte Aufgabe. Papier, das im Zeitraum von etwa 1850 bis 1970 industriell hergestellt wurde, ist stark säurehaltig und droht ohne Gegenmaßnahmen zunehmend zu zerfallen. In allen Archiven befinden sich große Mengen Akten und andere Dokumente aus diesem säurehaltigen Papier. Im Interesse größtmöglicher Nachhaltigkeit werden im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt (LISE) die Massenentsäuerung, Reinigung und Dekontamination, sachgerechte Verpackung und Maßnahmen der Restaurierung von Archivgut aus kommunalen und privaten Archiven gefördert. Wichtige Dokumente der Landesgeschichte werden mit Hilfe dieses Programms dauerhaft erhalten.
Die Leitung und Koordination des Förderprogramms liegen bei den Archivberatungsstellen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium.
Die LISE umfasst vier Förderbereiche: Massenentsäuerung, Reinigung und Dekontamination, Verpackung und Restaurierung von Dokumenten in kommunalen und privaten Archiven.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung. Das Land NRW wird unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Landeshaushaltsmittel weiterhin die Kosten für den Bestandserhalt nichtstaatlichen Archivgutes mit einem Fördersatz von 60 % bezuschussen.
Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten" KEK
Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) bietet im Rahmen des Förderprogramms „Schriftliches Kulturgut erhalten“ Fördermöglichkeiten für Archive, Bibliotheken, Museen und vergleichbare Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sowie in religiöser Trägerschaft. Das Programm wird 2026 von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder eingeführt und ersetzt die bisherigen Förderlinien der KEK.
Es unterstützt Maßnahmen zum Originalerhalt, einschließlich präventiver, konservatorischer und restauratorischer Arbeiten sowie der Vorbereitung von Digitalisierungsvorhaben. Darüber hinaus werden auch Notfallvorsorge zur Resilienzstärkung, Forschung, Fachkompetenzentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für den Originalerhalt gefördert.
Gefördert werden Projekte mit bis zu 100.000 Euro pro Jahr, wobei eine Kofinanzierung von mindestens 10 % erforderlich ist. Die Kofinanzierung kann sich aus Eigen-, Landes- und/oder Drittmitteln zusammensetzen. Bei Projekten über 7.500 Euro im Bereich Originalerhalt von Archiv- oder Bibliotheksbeständen muss eine Kofinanzierung von mindestens 50 % eingebracht werden. Einrichtungen in Trägerschaft des Bundes können mit bis zu 100 % der Kosten gefördert werden. Mehrjährige Projekte (ein-, zwei-, und dreijährige Förderung) sind möglich.
Anträge können per E-Mail bis zum 31. Januar direkt an die KEK gerichtet werden.
- E-Mail: kek-foerderung[at]sbb.spk-berlin.de (kek-foerderung[at]sbb[dot]spk-berlin[dot]de)
Das Landestestat ist eine verpflichtende Anlage, sofern eine Kofinanzierung aus einem Landesprogramm erfolgt.
Anträge aus Nordrhein-Westfalen, die Mittel aus Landesprogrammen enthalten, sind daher bis zum 17. Januar in elektronischer Form an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) zu richten:
- E-Mail: fp-415[at]mkw.nrw.de (fp-415[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
Nach positiver Begutachtung wird den Beteiligten das Landestestat zugesandt. Dieses ist nach Erhalt gemeinsam mit dem Antrag innerhalb der zuvor genannten Frist eigenständig an die KEK zu übermitteln.
Die benötigten Formulare sowie weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der KEK.
Eine Kombination aus LISE-Zuwendungen und Fördermitteln der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ist möglich. Sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, gehen Sie bitte frühzeitig auf Ihre zuständige Archivberatungsstelle der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen zu.