Das Förderprogramm unterstützt Kultureinrichtungen dabei, Diversität und Teilhabe in ihren Strukturen zu stärken.
Mit der Förderlinie „Publikum.Personal.Programm“ wird die Entwicklung, Erweiterung und Erprobung von Maßnahmen zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen gefördert. Ziel ist es, Barrieren und Benachteiligungen für unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb (z.B. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, schwarze Menschen (PoC), ältere Menschen oder LSBTIQ*) abzubauen und neue Zugänge zu schaffen.
So sollen dauerhafte Veränderungen in den Strukturen der Einrichtungen erreicht werden: beim Publikum, beim Personal, im Programm, bei externen Partnerschaften und in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Einrichtung kann selbst festlegen, welche Themen oder unterrepräsentierten Gruppen sie besonders in den Vordergrund stellen möchte, basierend auf ihrer aktuellen Situation und ihren Entwicklungszielen. Das Programm ist für die Jahre 2027 und 2028 angelegt.
Die Bewerbungsfrist endet am 11. September 2026.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm sind den Fördergrundsätzen im Downloadbereich zu entnehmen.
Programmbüro
Während des gesamten Förderzeitraums begleitet ein Programmbüro alle geförderten Einrichtungen. Das Programmbüro unterstützt den Austausch der geförderten Einrichtungen untereinander.
Das Programmbüro führt in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen digitale Informationenveranstaltungen zum Förderprogramm und die Bewerbungsmodalitäten durch. Die Veranstaltungen bieten die Möglichkeit, mehr zum Förderprogramm und zur Antragstellung zu erfahren und Fragen zu stellen:
- Infoveranstaltung 1 – 13.07.2026, 15-16:30 Uhr
- Infoveranstaltung 2 – 18.08.2026, 10-11:30 Uhr
Interessierte können sich über den hier hinterlegten Link zu den Infoveranstaltungen anmelden.
Die jeweils zuständige Bezirksregierung kann bei der Antragstellung beraten. Für inhaltliche Fragen bietet das Programmbüro,außerdem individuelle Sprechstunden an. Termine können über das das folgende Buchungstool vereinbart werden: https://calendly.com/programmbuero-imap-institut/beratung-anna-zosik?month=2026-06
Formalia Die Förderziele und- voraussetzungen
Gefördert werden:
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Entwicklung oder Erweiterung von Maßnahmen zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen entstehen. Dazu gehören:
- Projektbezogene Personalausgaben (Diversitätsmanagement)
- Prozessbegleitung und Beratung (z.B. zur Erweiterung/Entwicklung des Leitbilds, Strategieentwicklung, Change-Management, Konfliktmanagement, Barrierefreiheit),
- Netzwerkveranstaltungen,
- Fortbildungen/Workshops,
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Im Vordergrund des Förderprogramms stehen strukturelle Entwicklungsprozesse zur Stärkung von Diversität und Teilhabe in der Einrichtung. Ausgaben für künstlerische Projekte sind grundsätzlich zuwendungsfähig, sollten aber im Verhältnis zu den anderen Bereichen (Publikum, Personal, Partner sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) nachrangiger Bestandteil dieser Förderung sein. Mittel für künstlerisches Programm können beispielsweise über den Diversitätsfonds NRW, die Spartenförderungen des Landes oder die Förderprogramme der Landesverbände eingeworben werden.
Baumaßnahmen werden nicht gefördert. Anfallende Reisekosten sind erstattungsfähig nach dem Landesreisekostengesetz Nordrhein-Westfalen (LRKG NRW).
Die Förderung richtet sich an Kommunen und Kultureinrichtungen in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft, die einen Prozess der diversitätssensiblen Öffnung beginnen oder fortsetzen möchten. Dazu zählen Theater, Museen, Produktionshäuser der freien Szene, soziokulturelle Zentren, Opern und Konzerthäuser, Musikschulen, Kunstvereine, Bibliotheken, Dritte Orte, Filmhäuser, Literaturbüros oder Literaturhäuser. Nicht antragsberechtigt sind hingegen freie Musik-, Tanz- oder Theatergruppen sowie Festivals.
Kultureinrichtungen können sich innerhalb einer Kommune oder als regionales Bündnis zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag auf Förderung stellen.
Grundlage für die Antragstellung und Förderung ist die Ausschreibung „Publikum.Personal.Programm 2027-2028“ (siehe Downloadbereich).
Im Rahmen des Programms können insgesamt bis zu 100.000 EUR Fördermittel pro Einrichtung (50.000 EUR pro Jahr) beantragt werden. Eine wiederholte Förderung ist möglich: Einrichtungen, die in der Vergangenheit bereits im Rahmen der Förderprogramme „Publikum.Personal.Programm“ oder „Neue Normalität“ eine Förderung erhalten haben, können bei einer erneuten Antragsstellung bis zu 30.000 EUR pro Jahr beantragen.
Voraussichtlicher Maßnahmenbeginn ist der 01.01.2027.
Die Bewerbung um Fördermittel erfolgt durch einen Online-Antrag, dem ein Projektdatenblatt beigefügt werden muss. Es liegt jeweils ein Projektdatenblatt für eine Erstförderung oder für eine Anschlussförderung vor. Die Projektdatenblätter stehen auf dieser Seite im Downloadbereich zur Verfügung. Das einschlägige Dokument muss vollständig ausgefüllt mit dem Online-Antrag fristgerecht über das Portal „Kultur.Web“ (https://www.kultur.web.nrw.de) eingereicht werden.
Neben dem ausgefüllten Projektdatenblatt sind die folgenden Dokumente dem Online-Antrag als Anlagen beizufügen:
- Motivationsschreiben der Leitungsebene (zwingend erforderlich)
- Ein bereits vorhandenes schriftliches Konzept zur diversitätssensiblen Öffnung (sofern relevant)
- Bei Verbundprojekten: Unterschriebene Kooperationsvereinbarung und Kurzprofile aller beteiligten Einrichtungen (sofern relevant zwingend erforderlich)
Für Fragen bei der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung. Die Kontaktdaten zur den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie auf dieser Seite unter „Beratung“.
Die Antragsfrist endet am 11. September 2026.
Voraussichtlicher Durchführungszeitraum: 01. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028.
Juryverfahren
Die Auswahl erfolgt durch eine externe Fachjury.
Die Namen der Jurymitglieder werden zu gegebener Zeit hier veröffentlicht.
Beratung
Eine Beratung erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Kontaktdaten und Ansprechpersonen finden Sie hier:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
59817 Arnsberg
Ansprechpartnerin:
Melissa Kösling
Tel.: 02931 82-3241
Mail: paula.linnerz[at]bra.nrw.de (melissa[dot]koesling[at]bra[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48
32754 Detmold
Ansprechpartnerin:
Rachel Becker
Tel.: 05231 71-4847
Mail: rachel.becker[at]bezreg-detmold.nrw.de (rachel[dot]becker[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 48
40408 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Adrian van de Löcht
Tel.: 0211 475-4018
Mail: adrianjohannes.vandeloecht[at]brd.nrw.de (adrianjohannes[dot]vandeloecht[at]brd[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Köln
Dezernat 48
50606 Köln
Ansprechpartner:
Nils Bohmann
Tel.: 0221 147-3798
Mail: nils.bohmann[at]bezreg-koeln.nrw.de (nils[dot]bohmann[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
48128 Münster
Ansprechpartnerin:
Julia Oldiges
Tel.: 0251 411-4466
Mail: julia.oldiges[at]brms.nrw.de (julia[dot]oldiges[at]brms[dot]nrw[dot]de)
Sie haben Fragen? Ihre Ansprechpersonen
- Catrin Boß
E-Mail: catrin.boss[at]mkw.nrw.de (c)atrin.boss[at]mkw.nrw.de (atrin[dot]boss[at]mkw[dot]nrw[dot]de)
- Robert Hillmanns
E-Mail: robert.hillmanns[at]mkw.nrw.de (robert[dot]hillmanns[at]mkw[dot]nrw[dot]de)