
Zweiter Bildungsweg
Schulabschlüsse nachholen Einrichtungen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung
Schulabschlüsse sichern individuell die Chance auf berufliche und gesellschaftliche Teilhabe. Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft stellen in Nordrhein-Westfalen, neben den Weiterbildungskollegs, Lehrgänge zum Nachholen von Schulabschlüssen bereit. Eine Liste der Weiterbildungseinrichtungen, die nachholende Schulabschlusskurse anbieten, finden Sie im Downloadbereich unten.
Die gemeinwohlorientierten Weiterbildungseinrichtungen bieten Lehrgänge zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und der Fachoberschulreife (mittlerer Schulabschluss) in Tages- oder Abendlehrgängen an.
Die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen richten sich mit ihren Angeboten ausdrücklich an erwachsene Teilnehmende und sind entsprechend didaktisch aufbereitet. Ein Teil der Lehrgänge beinhaltet eine Erwerbsweltorientierung. Durch eine gute Vernetzung vor Ort können Weiterbildungseinrichtungen mit den Teilnehmenden Anschlussperspektiven entwickeln.
Nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (WbG NRW) haben Einrichtungen der Weiterbildung das Recht, staatliche Prüfungen durchzuführen, wenn die vorbereitenden Lehrgänge den entsprechenden staatlichen Bildungsgängen gleichwertig sind. Die Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-S I-WbG) regelt Lehrgänge und Prüfungen entsprechend.
Informationen zur Förderung von Weiterbildungseinrichtungen, von Lehrgängen zum Nachholen von Schulabschlüssen und zur jährlichen Regionalkonferenz erhalten Sie hier.
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