
Chancengleichheit
Chancengleichheit Chancen fördern – Qualität sichern – Forschung und Familie vereinbaren
Dass Leistung und Kompetenz über Karrierechancen in der Forschung und an den Hochschulen entscheiden und nicht das Geschlecht, ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Studium, Forschung, Lehre und in den Führungspositionen der Hochschulverwaltung zu fördern und zu fordern, ist eine gemeinsame Aufgabe der Hochschulen und des Ministeriums. Dazu gehört es auch, dass sich in Zukunft Forschung und Familie besser vereinbaren lassen. Chancengleichheit sichert die Qualität und Zukunftsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Hochschulen.
Maßnahmen Gleichstellung im Hochschulrecht
Das Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen und das Landesgleichstellungsgesetz enthalten verschiedene Regelungen zur Verbesserung der Chancengleichheit von Mann und Frau. Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung bestehender Nachteile im Wissenschafts- und Hochschulsystem ist dabei der verfassungsrechtliche Leitauftrag und Anspruch.
Das Gebot der geschlechtergerechten Zusammensetzung von Hochschulgremien wird durch eine hochschulspezifische Regelung (Art. 1 § 11c HZG NRW) sichtbar, transparent und wirksam gestaltet. Ausnahmen von der paritätischen Besetzung sind nur im Einzelfall zulässig und müssen dokumentiert werden. Hochschulen können hier eine Umsetzungshilfe herunterladen.
Alle Hochschulräte müssen zwingend mit mindestens 40 Prozent Frauen besetzt werden. Ausnahmen hiervon sind nicht zulässig (Art. 1 § 21 Abs. 3 HZG NRW).
Zur Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern in Berufungsverfahren legen die Hochschulen fächergruppenbezogene Gleichstellungsquoten fest. Ziel ist es, die Anzahl der Professorinnen künftig zu steigern (Art. 1 § 37a HZG NRW).
Mit der Integration der Geschlechterperspektive in die haushalterischen Entscheidungen der Hochschulen kann die Chancengleichheit verbessert werden (Art. 1 § 24 Abs. 5 HZG NRW).
Die Gleichstellungsbeauftragung an den Hochschulen wird durch Verdeutlichung der Strukturen und Aufgaben (Zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Fachbereichsgleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungskommission) gestärkt (Art. 1 § 24 HZG NRW). Weitere Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz.
Die Gewährleistung einer guten Vereinbarkeit von Familie (Kinderbetreuung und Pflege) und Beruf oder Studium ist eine gesetzliche Aufgabe der Hochschulen (Art. 1 § 3 Abs. 5 HZG NRW). Mit den Regelungen zum individuellen Studium in Teilzeit und dem echten Teilzeitstudium können flexible Wege beschritten werden (Art. 1 § 62a HZG NRW).
Gleichstellung fördern Landesprogramm für geschlechtergerechte Hochschulen
Mit den Landesprogrammen FF-Hochschulen und FF-Med werden Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit und der Vereinbarkeit von Wissenschaftskarriere und Familie an den Hochschulen und in der Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen gefördert.
Ziel von „Chancen ergreifen, Forschung und Familie fördern – Programm für chancengerechte Hochschulen in Nordrhein-Westfalen (FF-Hochschulen)“ ist es, die Vereinbarkeit von Studium und Beruf mit familiären Verpflichtungen und Pflege zu verbessern. Dafür bekommt jede Hochschule einen Sockelbetrag zur Verfügung gestellt. Die Mittel in Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Euro pro Jahr werden den Hochschulen ab dem Haushaltjahr 2019 zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2020 und 2021 steht die Förderung unter dem Vorbehalt des Haushaltgesetzgebers.
Das Programm „Chancen ergreifen, Forschung und Familie fördern – Programm für chancengerechte Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen (FF-Med)“ setzt auf zwei Programmstränge: Zum einen wird die Gleichstellungsarbeit in den Medizinischen Fakultäten in Nordrhein-Westfalen strukturell und systematisch unterstützt. Die Universitäten mit Medizinischen Fachbereichen erhalten dafür ab 2019 erstmals einen Sockelbetrag von 58.000 Euro pro Jahr und Universität.
Zum anderen werden Nachwuchswissenschaftlerinnen auf ihrem Karriereweg mithilfe von Stipendien unterstützt. Jeder Medizinische Fachbereich erhält dazu jährlich einen festen Betrag in Höhe von 100.000 Euro zur Nachwuchsförderung.
Das Ministerium hat es sich zum Ziel gesetzt, die Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben. Aus diesem Grund wurde das „Landesprogramm für geschlechtergerechte Hochschulen“ auf den Weg gebracht. Mit einem Sockelbetrag von 3 Millionen Euro werden die Gleichstellungsbeauftragten an den NRW-Hochschulen gestärkt. Darüber hinaus stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) Fördergelder für die Nachwuchsförderung und für die Genderforschung zur Verfügung.
Das MKW stellt jährlich 1,5 Millionen Euro für die Nachwuchsförderung an den Hochschulen im Land zur Verfügung. Im Interesse der Nachhaltigkeit liegt der Schwerpunkt auf der Einbindung der Nachwuchswissenschaftlerinnen in die Hochschule. Die Mittel werden für drei Jahre direkt ausgeschrieben.
Das MKW unterstützt Universitäten im Rahmen des Landesprogramms bei der Finanzierung von Juniorprofessuren.
Fachhochschulen erhalten Fördermittel zur Finanzierung von Qualifizierungsstellen für Wissenschaftlerinnen. Auf diese Weise sollen Frauen mit konkretem Interesse an einer Laufbahn als Fachhochschulprofessorin die Möglichkeit bekommen, ihre Qualifikationsvoraussetzungen zu vervollständigen.
Kunst- und Musikhochschulen sollen durch die Förderung Stellen für Künstlerinnen, Wissenschaftlerinnen in der Postdoc-Phase oder Juniorprofessuren schaffen. Qualifizierte Frauen, die eine Laufbahn als Kunsthochschulprofessorin anstreben, sollen auf diese Weise ihre Qualifikationsvoraussetzungen erreichen können.
In der Vergangenheit hat das MKW im Rahmen des Förderprogramms Forschungsprojekte an Universitäten und Fachhochschulen in NRW gefördert. In der aktuellen Förderrunde, für die sich die Hochschulen bis zum 30. August 2015 bewerben konnten, werden erstmals nicht mehr einzelne Forschungsprojekte unterstützt, sondern Professuren im Bereich der Genderforschung und -lehre. Damit wird die Genderforschung nicht mehr nur projektbezogen, sondern institutionell gefördert und der Genderaspekt stärker als bisher in der Lehre verankert.
Nach dem Ergebnis des Gender-Reports 2013 sind mehr als 80 Prozent der Genderprofessuren in den Gesellschafts- und Sozialwissenschaften sowie in den Sprach- und Kulturwissenschaften verortet. Um neue Felder für die Forschung und Lehre zu erschließen, ist die Förderung auch auf eine thematische Ausweitung von Genderprofessuren gerichtet.
Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 1 Million Euro pro Jahr zur Verfügung
Chancengerechtigkeit Gleichstellung in Berufungsverfahren
Die Gleichstellungsquoten sorgen an den Hochschulen für mehr Chancengerechtigkeit bei der Berufung von Professorinnen und Professoren.
Die Gleichstellungsquote bei der Berufung von Professorinnen und Professoren (§ 37a HG) dient als Instrument zur Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern. Die Regelung soll die Gendersensibilität bei Berufungsentscheidungen steigern und zu einer Erhöhung der Anzahl von Professorinnen beitragen.
Bei der Gleichstellungsquote handelt es sich um das Prinzip der fächergruppenbezogenen Zielquote nach dem Kaskadenmodell. Das bedeutet, die Höhe der festzulegenden Gleichstellungsquote bestimmt sich nach dem Anteil der Frauen, die abstrakt die Qualifikationsvoraussetzungen für eine Professur in der Fächergruppe erfüllen. Eine hochschulweite Gleichstellungsquote ist nicht vorgesehen.
Nach einem hochschulinternen Dialogprozess werden die Gleichstellungsquoten im Einvernehmen mit den Dekaninnen und Dekanen von den Rektoraten in der Regel für drei Jahre festgesetzt. Bei der Festsetzung der Gleichstellungsquoten ist die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen.
Online-Tool hilft bei der Umsetzung der Gleichstellungsquote
Fünf Klicks – ein Ergebnis
2015 hat die Koordinierungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des MKW ein Online-Statistiktool aufgeschaltet, das es Hochschulen erleichtern soll, die Gleichstellungsquote bei der Berufung von Professorinnen und Professoren (§ 37a HG NRW) umzusetzen. In fünf einfachen Schritten gelangen die Nutzerinnen und Nutzer zu einer Orientierungsgröße, die angibt, wie viele Professuren in einzelnen Fachbereichen weiblich besetzt sein müssen, damit die rechtlich verbindliche Gleichstellungsquote erfüllt ist.
Als Ausgangsgesamtheit dient der Anteil der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die abstrakt die Qualifikationsvoraussetzungen für eine Professur in der Fächergruppe erfüllen – also beispielsweise promoviert oder habilitiert sind. Das Tool basiert auf Daten der amtlichen Statistik und lässt eine individuelle Auswahl nach Hochschulen und Fächern zu. Damit ist ein Überblick über Ist- und Soll-Zustand der Gleichstellung bei Professuren möglich, sowohl für die eigene Hochschule als auch für andere Hochschulen, das Land Nordrhein-Westfalen und den Bund.
So funktioniert das Online-Tool
In folgenden Schritten gelangen die Nutzerinnen und Nutzer des Statistiktools zu ihrer individuellen Orientierungsgröße:
- 1. Schritt: Auswahl der Hochschule
- 2. Schritt: Zusammenstellung einzelner Fächer zu einer hochschulspezifischen Fächergruppe
- 3. Schritt: Auswahl der Vergleichsebene zur eigenen Hochschule – zum Beispiel andere Hochschulen oder die Gesamtsituation in Bund und Land
- 4. Schritt: Ermittlung der Ausgangsgesamtheit professorabler Personen nach Qualifikationsgruppen und Geschlecht
- 5. Schritt: Ermittlung des Frauenanteils sowie einer Zielvorgabe in der jeweiligen Fächergruppe
Das Ergebnis in Prozentangabe entspricht bei gendergerechter Fächerzusammenstellung und entsprechender Festlegung der Qualifikationsvoraussetzungen den rechtlichen Anforderungen der neuen Gleichstellungsquote für die Berufungsverfahren.
Dokumente zum Herunterladen Downloadbereich
Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium
- Dr. Sonja Wrobel
Tel.: 0211 896-4055
sonja.wrobel [at] mkw.nrw.de - Heike Schindeldecker
Tel.: 0211 896-4371
heike.schindeldecker [at] mkw.nrw.de - Neslihan Kaymak-Drechsler
Tel.: 0211 896-4430
neslihan.kaymak-drechsler [at] mkw.nrw.de
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