390 Millionen Euro Mehrausgaben für Hochschulen geplant – trotz Konsolidierungsbeitrag in der Grundfinanzierung
Die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft haben sich auf eine Verlängerung der Hochschulvereinbarung geeinigt. Bis einschließlich 2028 werden voraussichtlich mehr als 20 Milliarden Euro an die Hochschulen gezahlt – die Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers vorausgesetzt. Allein für das Jahr 2026 liegen die im Haushalt des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft geplanten Gesamtausgaben für 14 Universitäten und 15 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie sieben Kunst- und Musikhochschulen mit rund 6,52 Milliarden Euro rund 390 Millionen Euro höher als der Haushaltsansatz für 2025.
In der Verlängerungsvereinbarung ist die Übernahme von Tarifsteigerungen (im Haushalt 2026 rund 414,6 Millionen Euro) und die Übernahme der Kostensteigerung von drei Prozent für Sach- und Investitionsmittel (im Haushalt 2026 rund 20 Millionen Euro Aufwuchs) sowie der Kosten für Mietsteigerungen (im Haushalt 2026 rund 14,6 Millionen Euro Aufwuchs) garantiert.
Angesichts einer nunmehr drei Jahre andauernden Rezession ist es unerlässlich, dass auch die Hochschulen in der Grundfinanzierung einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen. Noch im Herbst 2024 war ein Konsolidierungsbedarf von 255 Millionen Euro und zusätzlich die Rückführung von Rücklagen prognostiziert worden. Diese Herausforderungen wurden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft frühzeitig, strukturiert und vor allem gemeinsam mit den Hochschulen angegangen. Dank der intensiven, sehr offenen Gespräche ist es dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft gelungen, den Konsolidierungsbeitrag bei der Grundfinanzierung auf 120 Millionen Euro festzulegen. Das sind rund 2,3 Prozent der über 5 Milliarden Euro Hochschulgrundfinanzierung im Haushalt 2026. Über die Verwendung der Mittel aus der Grundfinanzierung können die Hochschulen im Rahmen der Hochschulautonomie frei verfügen und somit auch entscheiden, wo Konsolidierungsbeiträge in der Grundfinanzierung am einfachsten bewältigt werden können.
Von den Konsolidierungen ausdrücklich ausgenommen sind die Kunst- und Musikhochschulen, da Kürzungen in diesem Bereich auch nach den Feststellungen eines aktuellen Organisationsgutachtens die Funktionsfähigkeit dieser Hochschulen gefährden würden.
„Exzellente Forschung und Lehre braucht eine verlässliche Finanzierung. Mit der jetzt vereinbarten Verlängerung der Hochschulvereinbarung bekommen unsere Universitäten, unsere Hochschulen für Angewandte Wissenschaft und unsere Kunst- und Musikhochschulen die nötige Planungssicherheit. Ich bin den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen sehr dankbar für die nicht immer einfachen, aber doch immer konstruktiven Verhandlungen. Angesichts sinkender Studierendenzahlen und hoher Rücklagen sind die Beiträge der Hochschulen zur Haushaltskonsolidierung sicher schmerzhaft, aber auch verkraftbar.“
Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk: „Die herausragende Forschung und Lehre an unseren Hochschulen legt das Fundament für eine prosperierende Zukunft Nordrhein-Westfalens. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gemeinsam eine verlässliche Finanzierung auf die Beine stellen. Mit der Verlängerung der Hochschulvereinbarung schaffen wir für Universitäten und Hochschulen jetzt bis 2028 die Planungssicherheit, die sie benötigen.“
Zur jetzt vereinbarten Verlängerung der Hochschulvereinbarung gehört auch, dass die Hochschulen ihre Rücklagen behalten dürfen. Nach einer deutlichen Kritik des Rechnungshofes angesichts von freien Rücklagen, die auf inzwischen insgesamt 2,5 Milliarden Euro angewachsen sind, verzichtet das Land auf eine Rückzahlung mit der klaren Erwartungshaltung, dass die Hochschulen ihre Rücklagen so einsetzen, dass die jährlichen 120 Millionen Euro Einsparung abgepuffert werden. Die Hochschulen selbst haben die dringende Bitte geäußert, ihre freien Rücklagen zu behalten, um die Kürzungen in der Grundfinanzierung abzufedern. Die Sonderrücklagen in Höhe von insgesamt rund einer Milliarde Euro, die für bestimmte Zwecke (etwa Bauvorhaben oder Berufungen) gebunden sind, bleiben unberührt.
Über die Regelungen der Hochschulvereinbarung hinaus, verdoppelt die Landesregierung die Absolventenprämie aus dem Bund-Länder-Programm „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“ (ZSL) und zahlt zusätzlich 55 Millionen Euro an die Hochschulen. Ab dem Jahr 2026 werden 2.000 Euro für Absolventinnen und Absolventen grundständiger Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen) und 1.000 Euro für Master-Absolventinnen und -Absolventen an die Hochschulen gezahlt.
„Mit der Verdoppelung der Prämien für Absolventinnen und Absolventen entlasten wir die Hochschulen und schaffen zugleich einen starken Anreiz, in Studium und Lehre zu investieren.“