KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Immaterielles Kulturerbe

Logo des Landesinventars NRW

Immaterielles Kulturerbe

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft beteiligt sich an der Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Gruppen und Gemeinschaften, die lebendige Traditionen ausüben und kreativ weitergeben, können sich um die Aufnahme in die Kulturerbe-Verzeichnisse bewerben.

Einladung: DOPPELJUBILÄUM 10/20 Jahre UNESCO-Konvention Immaterielles Kulturerbe

Auftaktveranstaltung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am

2. März 2023 | 10:00 bis 17:00 Uhr
tanzhaus nrw | Erkrather Str. 30 | 40233 Düsseldorf

Die Generalkonferenz der UNESCO hat am 17. Oktober 2003 in Paris das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes verabschiedet, das die Bundesrepublik Deutschland zehn Jahre später, am 10. April 2013, angenommen hat. Im Jahr 2023 feiern wir deshalb das 20-jährige Jubiläum des völkerrechtlichen Vertrags und dessen 10-jährige Umsetzung in Deutschland.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen richtet in Kooperation mit der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. die Auftaktveranstaltung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zum Festjahr aus, und zwar am 2. März 2023 von 10:00 bis 17:00 Uhr im tanzhaus nrw in Düsseldorf. Die Veranstaltung richtet sich an Kulturerbeträger/-innen aus der Praxis, Vertreter/-innen aus der Kulturpolitik, Kulturverwaltung und von Nichtregierungsorganisationen, Forschende, Studierende sowie weitere interessierte Bürger/-innen.

Die verfügbaren Plätze sind begrenzt. Melden Sie sich gern frühzeitig bei der Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW unter der E-Mail-Adresse landesstelle[at]ike.upb.detarget="_blank" oder unter der Telefonnummer +49 5251 605462 zur Teilnahme an.

UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes Ministerium koordiniert und begleitet Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bräuche, Handwerkstechniken, Wissen in Bezug auf die Natur und das Universum, darstellende Künste und mündliche Ausdrucksweisen prägen neben vielen anderen Kulturformen das Land Nordrhein-Westfalen. 

Die UNESCO hat die große Bedeutung solcher lebendiger Traditionen mit dem Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes anerkannt, das im Juli 2013 in Deutschland in Kraft getreten ist. Mit dem Beitritt hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die immateriellen Kulturgüter auf ihrem Gebiet zu inventarisieren. Die Länder sind im Rahmen ihrer Kulturhoheit zunächst für die Bewerbungen zuständig. Infolgedessen können sich Gruppen und Gemeinschaften, die Träger kultureller Ausdrucksformen sind, in ihrem Bundesland um die Aufnahme in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ bewerben. Nordrhein-Westfalen führt aufgrund der Vielfalt seines kulturellen Lebens zudem ein Landesinventar des immateriellen Kulturerbes. 

Bewerbungsverfahren Der Weg zur Anerkennung

Die Bewerbungsphase im Aufnahmeverfahren 2023/25 läuft vom 1. April bis zum 31. Oktober 2023. Die aktuellen Bewerbungsunterlagen und Informationsblätter sind im Downloadbereich dieser Seite bereitgestellt.

In Nordrhein-Westfalen begutachtet eine unabhängige, sachkundige Landesjury die Bewerbungen und schlägt lebendige Traditionen für die Aufnahme in das Landesinventar vor. Außerdem kann sie eine begrenzte Anzahl an Bewerbungen zur Weiterleitung durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Kultusministerkonferenz (KMK) empfehlen. Diese übermittelt die Unterlagen zur weiteren Prüfung an ein nationales Fachkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission. Dessen Auswahlempfehlungen bestätigen zuletzt die Kulturministerkonferenz (Kultur-MK) und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ ist auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission einsehbar. Das Landesinventar von Nordrhein-Westfalen findet sich im unteren Bereich dieser Seite.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat eine Landesstelle Immaterielles Kulturerbe an der Universität Paderborn eingerichtet, welche Interessierte informiert, berät und Bewerberinnen und Bewerber dabei unterstützt, qualifizierte Anträge auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene zu stellen.

Leitung:

Prof. Dr. Eva-Maria Seng
Universität Paderborn
Fakultät für Kulturwissenschaften
Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe
Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Tel.: 05251 60-5488
E-Mail: em-seng[at]mail.uni-paderborn.de

Ansprechpartnerin für Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:

Landesinventar Immaterielles Kulturerbe von Nordrhein-Westfalen

Bewerbende Institution: Heimatverein Nieheim e.V.

Das Flechten und die Erhaltung von lebenden Zäunen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke sowie die besondere Technik des Knotens gehören zur Anlage und Pflege von Flechthecken.

Flechthecken bieten vielen Pflanzen und Tieren einen Lebensraum und stellen ein wichtiges Element der Kulturlandschaft dar.

Die Kulturform ist 2018 auch in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen worden.

Der gedrehte Weidenzweig einer Flechthecke.
© Heimatverein Nieheim e.V.

Bewerbende Institution: Kultur- und Heimatverein Badulikum e.V.    

Der „Belecker Sturmtag“ inszeniert die Verteidigung der Stadt Belecke in der Soester Fehde von 1448. Zum Brauch gehören Böllerschüsse, ein Festumzug und eine Feier für alle Generationen, Alteingesessene, Zugezogene und Gäste. Anliegen sind die Vermittlung eines zeitgemäßen Geschichtsbewusstseins, die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Zusammenhalts und die Mahnung zu Frieden und Gewaltfreiheit.

sturmtag

Bewerbende Institution: Bochumer Maiabendgesellschaft 1388 e.V.

Das Bochumer Maiabendfest, das seit dem 18. Jahrhundert in Quellen fassbar ist, stellte ursprünglich einen lokalen Schützenbrauch dar. Heutzutage zählen ein „Brauchtumsabend“, ein ökumenischer Gottesdienst, Festumzüge, die Umsetzung einer Eiche und ein historischer Jahrmarkt zu den Bestandteilen der viertägigen Feier, die jährlich am letzten Wochenende im April stattfindet. Die Jury hebt die Lebendigkeit der Tradition hervor, die sich durch stetige Anpassung an aktuelle Gegebenheiten erhalten hat und Aspekte von Junggesellen-, Mai- und Schützenbräuchen vereint.

Vier Männer in Uniform, einer wirft Münzen in die Höhe.
© Sparkasse Bochum

Bewerbende Institution: DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH

Die Bolzplatzkultur ist eine jugendkulturelle Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation, die ihren Ursprung in den städtischen Milieus der 1920er-Jahre hat. Als einer der wenigen öffentlichen Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche selbstbestimmt treffen, unbeaufsichtigt aufhalten und ihre Freizeit gestalten können, kommt dem Bolzplatz als Sozial-, Lern- und Erfahrungsraum eine wichtige Bedeutung zu.

Zwei Jungen spielen Fußball auf einem Bolzplatz.
© Dirk Krüll

Bewerbende Institution: Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V.

Das Brieftaubenwesen mit der Zucht, der Pflege und dem Einsatz von Tauben ist eine in vielen Regionen der Welt – hier insbesondere in Bergbaugebieten – beheimatete Tradition mit einer mehr als viertausendjährigen Geschichte. Die artgerechte Haltung erfordert einen täglichen Einsatz von zirka vier Stunden, schafft eine vertrauensvolle Verbindung zwischen Mensch und Tier und entfaltet eine identitätsstiftende Wirkung.

Die Kulturform ist 2022 auch in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen worden.

Behandlung einer Brieftaube in der Taubenklinik in Essen
© Verband Deutscher Brieftaubenzüchter e.V.

Bewerbende Institution: Bundesvereinigung der Berufsreiter im Deutschen Reiter- und Fahrerverband e.V.

Die klassische deutsche Reitlehre ist eine schonende Ausbildungsmethode von Pferden und Reiterinnen und Reitern mit mündlich und schriftlich überlieferten und bewährten Grundsätzen, eigener Fachsprache und klaren Regeln. Sie zielt auf ein harmonisches Zusammenspiel von Tier und Mensch und ein daraus entstehendes Gefühl von Natur-Faszination und Reit-Glück ab. Gewaltfreiheit gegenüber Mensch und Tier in der Ausbildung ist oberstes Gebot und Selbstverständlichkeit.

Die Kulturform wurde 2023 auch in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen.

Reitlehre

Bewerbende Institution: René H.R. Bongartz und Jeyaratnam Caniceus für die Sankt-Martins-Vereine im Verbreitungsgebiet

Bei der Martinstradition handelt es sich um Bräuche mit Laternenumzug, Martinsliedern, Martinsfeuer, Darstellung der Mantelszene, Verteilung von Süßigkeiten an Kinder und der moralischen Botschaft zur Nächstenliebe. Die Sankt-Martins-Vereine sind besonders in kleinen Orten tragende Säulen des kulturell-gesellschaftlichen Lebens.

Spielszene: Am großen Feuer wartet der arme Mann auf den Sankt Martin.
© Ralph Braun

Bewerbende Institution: Gesellschaft Deutschsprachiger Planetarien e.V.

Planetarien sind Orte der Bildung, wo Wissen im Bereich der Astronomie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und weitergeben wird. Sie vermitteln Verständnis für die Naturphänomene am Himmel, für deren Wahrnehmung durch die Menschen im Wandel der Geschichte, für den Aufbau des Universums und den Planeten Erde. Neben Fakten transportieren sie auch Staunen, Wundern, Ehrfurcht und Faszination. Der Besuch von Planetarien kann dazu anregen, selbst aktiv zu werden, z.B. als Amateurastronomin oder Amateurastronom. Die Eintragung in das Landesinventar erfolgt als Gute-Praxis-Beispiel der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Das bedeutet, dass die Tätigkeit der Planetarien als Modell für Erhaltungsmaßnahmen dienen kann.

Planetarien

Bewerbende Institution: Dechenverein Lügde e.V.

Der Osterräderlauf in Lügde ist eine bemerkenswerte Besonderheit unter den Osterfeuerritualen, die seit Generationen eine lokale Gemeinschaft rhythmisiert und prägt. Die Lebendigkeit dieser Tradition drückt sich in einer breiten, intergenerationellen Beteiligung der Bevölkerung der Stadt aus. Traditionelle handwerkliche und landwirtschaftliche Fertigkeiten werden für den Brauch gepflegt. Die Jury versteht ihre Empfehlung auch als Anstoß zu einer Verbesserung der Dokumentation und einer Aufarbeitung der Herkunft des Brauchs.

Die Jury geht davon aus, dass der Brauch jahrhundertealt ist und sich die Lügder Bürgerinnen und Bürger der Vereinnahmung durch die Nationalsozialisten widersetzt haben.

Die Kulturform ist 2018 auch in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen worden.

Ein Trecker auf einem Feld bei der Roggenstrohernte.
© Dechenverein Lügde e.V.

Bewerbende Institution: Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 e.V., Festausschuss Bonner Karneval e.V., Comitee Düsseldorfer Carneval e.V. und FestAusschuss Aachener Karneval e.V.

Zweifellos gehört der rheinische Karneval zu den großen kulturellen Ausdrucksformen in Nordrhein-Westfalen. Er schafft seit langer Zeit alljährlich eine generationenübergreifende Gemeinschaft, die sich auf humorige Art mit aktuellen gesellschaftlichen Fragen auseinandersetzt. Eine beachtliche Vielfalt von Spielarten macht ihn außerhalb der großen Karnevalshochburgen und ‑organisationen lebendig.

Der rheinische Karneval mit all seinen lokalen Varianten ist 2014 auch in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen worden.

Szene aus dem rheinischen Karneval
© Jürgen Markus

 

Bewerbende Institution: Europäische Gemeinschaft Historischer Schützen

Das aus katholischen Bruderschaften entstandene Schützenwesen besitzt einen besonderen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. Als egalitäre Vereinigung prägen Schützen in vielen örtlichen Gemeinschaften das lokale kulturelle und soziale Leben ganzjährig auf vielfältige Weise und wirken dabei für viele Menschen integrierend und identitätsstiftend. Die Jury versteht ihre Empfehlung als Ermutigung für die Schützen, auf dem Weg der gleichberechtigten Einbeziehung von Frauen und von gesellschaftlichen Minderheiten in ihre Gemeinschaften weiter voranzuschreiten.

Das Schützenwesen wurde 2015 in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen.

Ein Schützenaufmarsch
© EGS

Bewerbende Institution: Ruhrkohle Musik e.V.

„Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt“ – selbst nach dem Ende des Steinkohlebergbaus in Deutschland hat das Steigerlied, das zu vielfältigen Anlässen gesungen wird, seine identitätsstiftende Kraft nicht eingebüßt. Mit seiner eingängigen Melodie und einfachen Sprache spiegelt es die Lebenswelt der Bergleute wider und zeugt von Schaffenskraft, Solidarität und Optimismus.

Die Kulturform wurde 2023 auch in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen.

Steigerlied auf Schalke
© RAG Aktiengesellschaft, Ina Fassbender

Bewerbende Institution: Fischerei-Bruderschaft zu Bergheim an der Sieg

Es handelt sich um eine beeindruckende über tausendjährige Tradition, die im Umgang mit Natur und Umwelt jeweils auf lebendige Weise neue Lösungen findet, insbesondere für einen nachhaltigen Umgang mit der natürlichen Ressource Fisch und für ein langfristiges Denken für die soziale Gemeinschaft. Die Jury versteht ihre Empfehlung als Ermutigung, die notwendigen Veränderungen zum weiteren Bestehen der Bruderschaft einzuleiten (Geschlechtergerechtigkeit und Integration neu Hinzugezogener).

Die traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein wurde 2016 in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen.

Herstellung von Räucherfisch
© Linnartz

Bewerberin: Marie Enders

Bei der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet spielt der soziale Zusammenhalt eine zentrale Rolle: Trinkhallen nehmen als typische Treffpunkte eine wichtige Funktion für die Nachbarschaft ein und stellen Orte der Integration und des Austausches dar.

Blaues Büdchen, Duisburg
© Reinaldo Coddou H.

Bewerbende Institution: Netzwerk der Zirkusverbände

Der Zirkus ist eine eigenständige Form der darstellenden Künste, in der auf außerordentlichen Fähigkeiten und Talenten basierende Darbietungen einem Publikum präsentiert werden. Als Ergebnis eines kreativen Prozesses werden Emotionen und Inhalte vermittelt. Im Zirkus können Elemente anderer Kunstbereiche wie z.B. Theater, Tanz, Musik, aber auch des Sports, der Medien und der Technik aufgegriffen werden. Kritisch reflektiert werden sollen im Zuge der Aufnahme in das Landesinventar die Geschichte des Zirkus hinsichtlich kolonialer Aspekte sowie die Tier-Mensch-Beziehung. Die Einhaltung der geltenden Tierschutzgesetze ist Voraussetzung für die Bezeichnung als Immaterielles Kulturerbe.

Die Kulturform wurde 2023 auch in das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen.

Zirkus

Bundesweites Verzeichnis Nominierungen von Nordrhein-Westfalen

Auf Grundlage der im Land eingereichten Bewerbungen und der Juryempfehlungen hat Nordrhein-Westfalen bislang folgende Kulturformen erfolgreich für das „Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes“ nominiert: Anlage und Pflege von Flechthecken, Brieftaubenwesen, Buchbinderhandwerk, Chormusik in deutschen Amateurchören, Demoszene, Falknerei, manuelle Fertigung von mundgeblasenem Hohl- und Flachglas, traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein, Haubergswirtschaft im Siegerland und in angrenzenden Regionen, klassische deutsche Reitlehre, Kneipp’sches Naturheilverfahren, Märchenerzählen, Osterräderlauf in Lügde, Papiertheater, Rheinischer Karneval mit all seinen lokalen Varianten, Schützenwesen in Deutschland, Singen der Lieder der deutschen Arbeiterbewegung, Steigerlied, Sternsingen, deutsche Theater- und Orchesterlandschaft, Zirkus.  

Davon ist die Falknerei bereits auf internationaler Ebene als immaterielles Kulturerbe bei der UNESCO anerkannt und in die „Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ eingetragen.

Video

Ein Glasobjekt entsteht

06:32 Minuten

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt im Ministerium

  • Claudia Determann
    Tel.: 0211/896-4449
    E-Mail: claudia.determann[at]mkw.nrw.de

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt in der Landesstelle Immaterielles Kulturerbe

Leitung:

Prof. Dr. Eva-Maria Seng
Universität Paderborn
Fakultät für Kulturwissenschaften
Lehrstuhl für Materielles und Immaterielles Kulturerbe
Warburger Str. 100
33098 Paderborn

Tel.: 05251/60-5488
E-Mail: em-seng[at]mail.uni-paderborn.de

Ansprechpartnerin für Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren:

Dr. Maria Harnack
Tel.: 05251/60-5462
E-Mail: landesstelle[at]ike.upb.de