Der Kulturförderbericht gibt eine Übersicht über die Verteilung der Fördermittel im Kulturbereich. Mit den ausführlichen Darstellungen einiger Projekte und Maßnahmen wird zudem ein Einblick in das Kulturland Nordrhein-Westfalen gegeben.
Die Kulturabteilung gibt seit 2006 den Kulturförderbericht NRW heraus, der die wesentlichen Fördermaßnahmen des abgelaufenen Jahres „in ihrer Gesamtheit und ihren Zusammenhängen“ darstellt (§ 24 Abs. 3 KulturGB NRW). Der Kulturförderbericht dient in seiner Funktion als Rechenschaftslegung vorrangig über die Veröffentlichung der Fördermaßnahmen ab 20.000 EUR nach der Ist-Rechnung des jeweils abgelaufenen Haushaltsjahres.