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Kulturförderbericht
Fördermittel Kultur Der Kulturförderbericht Nordrhein-Westfalen
Die Kulturabteilung gibt seit 2006 den Kulturförderbericht NRW heraus, der die wesentlichen Fördermaßnahmen des abgelaufenen Jahres „in ihrer Gesamtheit und ihren Zusammenhängen“ darstellt (§ 24 Abs. 3 KulturGB NRW). Der Kulturförderbericht dient in seiner Funktion als Rechenschaftslegung vorrangig über die Veröffentlichung der Fördermaßnahmen ab 20.000 EUR nach der Ist-Rechnung des jeweils abgelaufenen Haushaltsjahres.