KULTUR UND WISSENSCHAFT

IN NORDRHEIN-WESTFALEN

kukita NRW. Künstlerinnen und Künstler in die Kita

Schriftzug kukita NRW

Damit Kulturelle Bildung in der Kindertageseinrichtung ein größeres Gewicht bekommt, fördert die Landesregierung kreative Kooperationsprojekte zwischen Kindertagestätten und professionellen Künstlerinnen und Künstlern bzw. Kultureinrichtungen.

Der Elementarbereich spielt eine wichtige Rolle, um frühzeitig einen Zugang zur Kultur zu gewinnen. Insbesondere Kindertageseinrichtungen haben die Chance, schon bei jungen Kindern Vertrautheit mit Kultureller Bildung zu schaffen, indem ihnen Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Betätigung und zum Entdecken der eigenen Fähigkeiten geboten werden.

Wissenswertes rund um das Programm

Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen, die ein gemeinsam entwickeltes künstlerisch-kulturelles Bildungsprojekt umsetzen möchten.  Antragstellende sind die Träger der Kindertageseinrichtungen.

Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern. Zentral ist hier, dass die Kinder zu einer eigenen kreativen Tätigkeit kommen und künstlerische Erfahrungen machen können.  Rein rezeptive Veranstaltungen, z. B. Vorstellungen von Kindertheater, Puppenspiel oder Kinderfilm werden durch das Programm nicht gefördert.

Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen sowohl Kinder als auch deren Eltern in die Projektplanung und -durchführung einbezogen werden. Maßgeblich ist außerdem, dass mit der Kooperation nachhaltige Grundlagen zur Verstetigung kultureller Bildungsangebote in der Kitaeinrichtung gelegt werden.

Die Projekte können einzelne Kunstsparten umfassen oder auch spartenübergreifend durchgeführt werden. 

Die zeitliche Planung können die Kooperationspartner individuell abstimmen. 


Es wird bei der Förderung von zwei möglichen Modellen ausgegangen:

  1. Modell 1 mit insgesamt 40 Einheiten pro Projekt bei einem Durchführungszeitraum von 3 bis 6 Monaten:  Jede Einheit umfasst 90 Minuten. Es werden maximal 15 Einheiten zur Vor- und Nachbereitung (Konzeptphase) und mindestens 25 Einheiten zur eigentlichen Durchführung des Projekts (Durchführungsphase) veranschlagt.
     
  2. Modell 2 mit insgesamt 80 Einheiten pro Projekt bei einem Durchführungszeitraum von 7 bis 12 Monaten: Jede Einheit umfasst 90 Minuten. Es werden maximal 20 Einheiten zur Vor- und Nachbereitung (Konzeptphase) und mindestens 60 Einheiten zur eigentlichen Durchführung des Projekts (Durchführungsphase) veranschlagt. 

Die Konzeptphase gibt die Möglichkeit, das Kulturprojekt (weiter-) entwickeln, vorbereiten und umsetzen zu können. Die Planung der Konzept- und Durchführungsphase können die Kooperationspartner individuell abstimmen. Die Angebotseinheiten beider Modelle sollen regelmäßig (z.B. wöchentlich, 14-tägig etc.) stattfinden, über einen Durchführungszeitraum von drei bis sechs bzw. von sieben bis zwölf Monaten.

Die Teilnahme an projektbegleitenden Erfahrungsaustauschen und verpflichtenden Praxisseminaren sollen einen regionen- und professionsübergreifenden Austausch ermöglichen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Reisekosten zu den Programmbegleitenden Veranstaltungen und Seminaren können über das Sachkostenbudget der Förderung abgerechnet werden.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG sowie auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung sowie den Regelungen dieser Förderhinweise.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben bis zur Höhe von 4.100 Euro (Modell 1) bzw. 8.200 Euro (Modell 2). Die Landesförderung beträgt in Modell 1 max. 3.690 Euro (90%), ein Eigenanteil von 410 Euro (10%) ist durch den Antragsteller zu erbringen. In Modell 2 beträgt die Landesförderung max. 7.380 Euro (90%), ein Eigenanteil von 820 Euro ist durch den Antragsteller zu erbringen. 

Der Eigenanteil kann auch über Bürgerschaftliches Engagement dargestellt werden. Zweckgebundene Spenden und Geldauflagen aus Strafverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen werden als Eigenmittel berücksichtigt.


Bei zuwendungsrechtlichen Fragen, unter anderem zu Möglichkeiten der Erbringung eines Eigenanteils, berät Sie Ihre Bezirksregierung. Zuständig für Kunst- und Kulturförderung sind dort jeweils die Dezernate 48, die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite im Bereich „Ihr Kontakt zum Programm“.

Zur Antragstellung sind die aktuellen Unterlagen (vgl. Sektion "Downloads" unten) zu verwenden. Die Antragstellung erfolgt online über das Kulturweb. Hinweise zum Ausfüllen des Onlineantrags finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich („Dokumente zum Herunterladen“). Träger und Künstler können pro Durchführungszeitraum max. drei Anträge stellen.

Die Bewerbungen für mehrere Einrichtungen eines Trägers sind gebündelt in einem Antrag einzureichen.

Zur Bewerbung sind pro Projekt zwei Formulare vollständig auszufüllen und bei Antragstellung hochzuladen:

  • Formular „Projektbeschreibung“
  • Formular „Projektpartnerschaft“ (für Kultureinrichtungen oder für Einzelpersonen)

Falls die künstlerisch-kulturellen Kooperationspartner bereits an einem Erfahrungsaustausch oder einer Fortbildung/Praxisseminar des Programms „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ teilgenommen haben, sind die zugehörigen Teilnahmebescheinigungen als Nachweis hochzuladen.

Weitere Anlagen zur Bewerbung können nicht berücksichtigt werden.

Die Übersendung unterschriebener Antragsunterlagen an die Bezirksregierungen ist erst dann erforderlich, wenn Ihnen per E-Mail ein positiver Juryentscheid mitgeteilt wurde.


Bewerbungsfristen:

Antragsfrist ist der 15. Oktober 2026.


Nach Ende der Bewerbungsfrist entscheidet eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Bereiche Kulturelle Bildung, Frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung, welche Projekte für eine Förderung empfohlen werden.

Die Antragstellenden werden nach der Juryentscheidung von den Bezirksregierungen benachrichtigt.
Die weitere Antragsbearbeitung erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung.

Bei (technischen) Fragen zur Antragsstellung berät Sie Ihre Bezirksregierung. Zuständig für Kunst- und Kulturförderung sind dort jeweils die Dezernate 48.


Durchführungszeitraum:

Der Durchführungszeitraum der Projekte muss zwischen dem 01.01.2027 und dem 31.12.2027 liegen.

Gefördert werden Künstlerinnen oder Künstler, die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind oder mit Einnahmen aus künstlerisch-kreativen Tätigkeiten überwiegend ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie müssen über eine künstlerische Ausbildung bzw. über ein einschlägiges Studium verfügen. Falls sie kein KSK-Mitglied sind oder über keine entsprechende künstlerische Ausbildung verfügen, sind künstlerisch-kulturelle Erfahrung und Expertise aussagekräftig darzustellen (bspw. Ausstellungen, andere Landesförderprogramme, etc.). Alle Angaben der Qualifikation müssen im Dokument Projektpatenschaften Einzelperson oder Kultureinrichtung deutlich werden.

Bevor die externen Kooperationspartner in den Kindertageseinrichtungen tätig werden, ist in den Kindertageseinrichtungen ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Die künstlerisch-kulturellen Kooperationspartner verpflichten sich mit der Teilnahme am Programm dazu, mindestens an einem eintägigen Praxisseminar teilzunehmen. Es werden jährlich mehrere Termine angeboten. Über die Termine und Anmeldemöglichkeiten werden Sie nach Bewilligung Ihres Projektes informiert. Die Verpflichtung entfällt, wenn durch die künstlerisch-kulturellen Kooperationspartner ein Teilnahmenachweis zu einem Erfahrungsaustausch oder einer Fortbildung aus einer früheren Phase des Programms „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ vorgelegt werden kann.

Darüber hinaus können Künstlerinnen und Künstler optional an einem eintägigen Erfahrungsaustausch teilnehmen.


Wiederholte Antragsstellung
Wiederholte Antragsstellung sind maximal 3-mal in Folge möglich. Ab dem zweiten Antrag ist aufzuzeigen, wie sich die Einrichtung mit Blick auf die Verankerung kultureller Bildung seit dem Erstantrag weiterentwickelt hat und welche weiteren Schritte geplant sind. 

Sie haben Fragen? Ihre Ansprechpersonen

Fragen zu Inhalten und Zielen des Programms können Sie gerne per E-Mail an das Ministerium unter kita[at]mkw.nrw.de (kita[at]mkw[dot]nrw[dot]de) senden.


Bei Fragen zur Antragstellung und zum Stand der Antragsbearbeitung sowie allgemein bei zuwendungsrechtlichen Fragen (zum Beispiel Möglichkeiten zur Erbringung des Eigenanteils), wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung. Zuständig für Kunst- und Kulturförderung sind dort jeweils die Dezernate 48.

  • Bezirksregierung Arnsberg: helena.krick[at]bra.nrw.de (helena[dot]krick[at]bra[dot]nrw[dot]de)
  • Bezirksregierung Detmold: angela.drewes[at]bezreg-detmold.nrw.de (angela[dot]drewes[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)
  • Bezirksregierung Düsseldorf: marlien.richly[at]brd.nrw.de (marlien[dot]richly[at]brd[dot]nrw[dot]de)
  • Bezirksregierung Köln: lukas.hochscheid[at]bezreg-koeln.nrw.de (lukas[dot]hochscheid[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)
  • Bezirksregierung Münster: martin.giesecke[at]bezreg-muenster.nrw.de (martin[dot]giesecke[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)


In welchem Regierungsbezirk Ihre Kommune liegt, können Sie unter anderem über den Kommunenfinder ermitteln.


Bei Fragen zu den programmbegleitenden Veranstaltungen (Erfahrungsaustausche und Praxisseminare), wenden Sie sich bitte an die durchführenden Einrichtungen:

  • Erfahrungsaustausche
    Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW, Lena Freund: freund[at]kulturellebildung-nrw.de (freund[at]kulturellebildung-nrw[dot]de)
    Hier finden Sie weitere Informationen zu den Begleitmaßnahmen der Arbeitsstelle.
     
  • Praxisseminare
    Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW, Jari Ortwig: ortwig[at]kulturellebildung.de (ortwig[at]kulturellebildung[dot]de)
    Hier finden Sie weitere Informationen zu den Fortbildungen der Akademie.