KULTUR UND WISSENSCHAFT

  IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Künstlerinnen und Künstler in die Kita

Künstlerinnen und Künstler in die Kita

Damit Kulturelle Bildung in der Kindertageseinrichtung ein größeres Gewicht bekommt, werden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft kontinuierlich Projekte ausgeschrieben.

Projektausschreibung 2024

Die Kultusministerkonferenz hat im Jahr 2013 Empfehlungen zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung verabschiedet. Der vorschulische Bereich spielt darin eine wichtige Rolle, um frühzeitig einen Zugang zur Kultur zu gewinnen. Insbesondere Kindertagesein- richtungen haben die Chance, schon bei jungen Kindern Vertrautheit mit kultureller Bildung zu schaffen, indem ihnen Möglichkeiten zur eigenen künstlerischen Betätigung und zum Entdecken der eigenen Fähigkeiten geboten werden. Nachdem für das Jahr 2022 bereits Pilotprojekte ausgeschrieben wurden und das Programm im Jahr 2023 in den Regelbetrieb übergegangen ist, können sich nun auch Projekte bewerben, die ab April 2024 beginnen.

Bewerbung und Voraussetzungen

Zur Bewerbung aufgerufen sind Kindertagesstätten und Familienzentren in kommunaler oder freier Trägerschaft in Kooperation mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern und/oder Kunst- und Kultureinrichtungen.

Ziel ist es, frühe Zugänge und Mitgestaltungsmöglichkeiten in der Kulturellen Bildung zu schaffen, indem Kinder schon ab dem Elementarbereich einen authentischen Einblick in die künstlerisch-ästhetische Praxis von Akteurinnen und Akteuren einer Kunstsparte bzw. von Kultureinrichtungen erhalten und durch künstlerisches Lernen sowie ästhetische Erfahrungen ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten erweitern.

Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen dazu sowohl Kinder als auch deren Eltern in die Projektplanung und -durchführung einbezogen werden.

Maßgeblich ist außerdem, dass mit einer freien Künstlerin, einem Künstler oder einer Kultureinrichtung kooperiert wird, deren Einbezug in den Einrichtungsalltag eine Grundlage zur Verstetigung Kultureller Bildung in die pädagogische Konzeption legt.

Die Projekte können einzelne Kunstsparten umfassen oder auch spartenübergreifend durchgeführt werden. Die Förderung beinhaltet eine Konzeptphase, in der Kita und Künstler bzw. Künstlerin und/oder Kultureinrichtung das Projekt (weiter-)entwickeln, vorbereiten und umsetzen können.

Programmbegleitende Erfahrungsaustausche und Fortbildungen, welche durch das Ministerium organisiert werden, dienen der Praxisreflexion und sollen einen regionen- und professionsübergreifenden Austausch ermöglichen.

Förderung:

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der §23,44 LHO und der zugehörigen VV/VVG sowie auf Grundlage der Allgemeinen Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung sowie den Regelungen dieser Förderhinweise.

Projekte werden mit maximal 3.000 Euro gefördert und erhalten 2.700 Euro (90 %) Landesförderung. Durch die Einrichtungen bzw. deren Träger ist damit ein Eigenanteil von 300 Euro (10 %) zu leisten.

Die Förderung ist wie folgt zu verwenden:

  • Projekt von 40 Einheiten à 90 Minuten
  • Mindestens 25 Einheiten sind für die Projektdurchführung vorzusehen.
  • Maximal 15 Einheiten können für die Vor- und Nachbereitung des Projektes berücksichtigt werden.
  • Es wird von einem Honorarsatz von 27,50 Euro je 45 Minuten / 55 Euro je 90 Minuten sowie einem Bedarf von bis zu 800 Euro für Sach- und Reiseausgaben ausgegangen.
  • Die Teilnahme an projektbegleitenden Erfahrungsaustauschen oder Fortbildungen ist kostenfrei.

Bitte beachten Sie:

Durch die Antragstellenden ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % zu leisten.

Die Finanzierung des Eigenanteils von 300 Euro muss gewährleistet sein, wobei der Höchstbetrag der anerkennungsfähigen und zuwendungsfähigen Ausgaben pro Projekt 3.000 Euro beträgt.

Bei zuwendungsrechtlichen Fragen, unter anderem zu Möglichkeiten der Erbringung eines Eigenanteils, berät Sie Ihre Bezirksregierung. Zuständig für Kunst- und Kulturförderung sind dort jeweils die Dezernate 48, die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite im Bereich „Ihr Kontakt zum Programm“.

Antragstellung:

Die Antragstellung wird ab dem 01.01.2024 möglich sein und erfolgt online über das Kulturweb: https://www.kultur.web.nrw.de/auth/login.

Hinweise zum Ausfüllen des Onlineantrags finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich („Dokumente zum Herunterladen“).

Die Bewerbungen für mehrere Einrichtungen eines Trägers sind gebündelt in einem Antrag einzureichen.

Zur Bewerbung sind pro Projekt zwei Formulare auszufüllen und bei Antragstellung hochzuladen:

  • Formular „Projektbeschreibung“
  • Formular „Projektpartnerschaft“ (für Kultureinrichtungen oder für Einzelpersonen)

Falls die künstlerisch-kulturellen Kooperationspartner bereits an einem Erfahrungsaustausch oder einer Fortbildung des Programms „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ teilgenommen haben, können auch die zugehörigen Teilnahme-bescheinigungen als Nachweis hochgeladen werden.

Weitere Anlagen zur Bewerbung können nicht berücksichtigt werden.

Die Übersendung unterschriebener Antragsunterlagen an die Bezirksregierungen ist erst dann erforderlich, wenn Ihnen per E-Mail ein positiver Juryentscheid mitgeteilt wurde.

Bewerbungsfristen:

1. Zeitraum: 15.02.2024
2. Zeitraum: 31.07.2024

Nach Ende der Bewerbungsfrist entscheidet eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Bereiche Kulturelle Bildung, Frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung, welche Projekte für eine Förderung empfohlen werden.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilt die Juryentscheidung mit.

Nach der Juryentscheidung werden Sie per E-Mail über die weiteren Schritte informiert.

Die weitere Antragsbearbeitung erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung.

Bei (technischen) Fragen zur Antragsstellung berät Sie Ihre Bezirksregierung. Zuständig für Kunst- und Kulturförderung sind dort jeweils die Dezernate 48.

Durchführungszeitraum:

1. Zeitraum: April 2024 bis September 2024
2. Zeitraum: Oktober 2024 bis März 2025

Im Rahmen der Projekte sollten die 40 Einheiten möglichst auf einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten verteilt werden.

Dabei sind selbstverständlich je nach Altersstufe und lokalen Rahmenbedingungen unterschiedliche Zeitpläne sinnvoll, welche zwischen den Kindertageseinrichtungen und ihren Kooperationspartnern abzustimmen sind. Die Durchführung wöchentlicher Einheiten ist ebenso möglich wie die Durchführung in mehreren längeren Blöcken.

Weitere Voraussetzungen für die künstlerisch-kulturellen Kooperationspartner (Künstlerinnen, Künstler, Mitarbeitende von Kultureinrichtungen):

Bevor die externen Kooperationspartner in den Kindertageseinrichtungen tätig werden, ist in den Kindertageseinrichtungen ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Die künstlerisch-kulturellen Kooperationspartner verpflichten sich mit der Teilnahme am Programm dazu, mindestens an einem eintägigen Erfahrungsaustausch oder einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Es werden sowohl für Erfahrungsaustausche als auch für Fortbildungen mehrere Termine, verteilt auf den Zeitraum April 2024 bis März 2025, angeboten. Über die Termine und Anmeldemöglichkeiten werden Sie nach Bewilligung Ihres Projektes informiert.  Die Verpflichtung entfällt, wenn durch die künstlerisch-kulturellen Kooperationspartner ein Teilnahmenachweis zu einem Erfahrungsaustausch oder einer Fortbildung aus einer früheren Phase des Programms „Künstlerinnen und Künstler in die Kita“ vorgelegt werden kann.

Sie haben Fragen? Ihr Kontakt zum Programm

Fragen zu Inhalten und Zielen des Programms können Sie gerne per E-Mail an das Ministerium unter kita[at]mkw.nrw.de (kita[at]mkw[dot]nrw[dot]de) senden.


Bei Fragen zur Antragstellung und zum Stand der Antragsbearbeitung sowie allgemein bei zuwendungsrechtlichen Fragen (zum Beispiel Möglichkeiten zur Erbringung des Eigenanteils), wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung. Zuständig für Kunst- und Kulturförderung sind dort jeweils die Dezernate 48.

  • Bezirksregierung Arnsberg: johanna.koutsoukis[at]bra.nrw.de (johanna[dot]koutsoukis[at]bra[dot]nrw[dot]de)  
  • Bezirksregierung Detmold: angela.drewes[at]bezreg-detmold.nrw.de (angela[dot]drewes[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de)
  • Bezirksregierung Düsseldorf: marlien.issling[at]brd.nrw.de (marlien[dot]issling[at]brd[dot]nrw[dot]de)
  • Bezirksregierung Köln: moritz.krings[at]bezreg-koeln.nrw.de (moritz[dot]krings[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de), lukas.hochscheid[at]bezreg-koeln.nrw.de (lukas[dot]hochscheid[at]bezreg-koeln[dot]nrw[dot]de)
  • Bezirksregierung Münster: martin.giesecke[at]bezreg-muenster.nrw.de (martin[dot]giesecke[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de)


In welchem Regierungsbezirk Ihre Kommune liegt, können Sie unter anderem über den Kommunenfinder ermitteln.

Bei Fragen zu den programmbegleitenden Veranstaltungen (Erfahrungsaustausche und Fortbildungen), wenden Sie sich bitte an die durchführenden Einrichtungen:

  • Erfahrungsaustausche
    Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW, Lena Freund: freund[at]kulturellebildung-nrw.de (freund[at]kulturellebildung-nrw[dot]de)
    Hier finden Sie weitere Informationen zu den Begleitmaßnahmen der Arbeitsstelle.
     
  • Fortbildungen
    Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW, Marina Stauch: stauch[at]kulturellebildung.de (stauch[at]kulturellebildung[dot]de)
    Hier finden Sie weitere Informationen zu den Fortbildungen der Akademie.