Allgemeine Weiterbildung Die Förderung des lebensbegleitenden Lernens ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Weiterbildung. Weiterbildung Arbeitnehmerweiterbildung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW). Onlinegestütztes Digitales Berichtswesen in der Weiterbildung Mit einem effizienten Berichtswesen soll in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung der Weiterbildungslandschaft erfasst und beobachtet werden. Landesweiterbildungsbeirat Der Landesweiterbildungsbeirat berät die Landesregierung in allen Fragen der allgemeinen Weiterbildung und gibt Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Weiterbildung ab. Supportstelle Weiterbildung (SWB) Die Supportstelle Weiterbildung bietet Einrichtungen und Verbänden der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Unterstützung. Weiterbildungsrecht Das Recht auf lebenslanges Lernen wird in Nordrhein-Westfalen durch das Weiterbildungsgesetz und das Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetz gefestigt.
Arbeitnehmerweiterbildung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW).
Onlinegestütztes Digitales Berichtswesen in der Weiterbildung Mit einem effizienten Berichtswesen soll in Nordrhein-Westfalen die Entwicklung der Weiterbildungslandschaft erfasst und beobachtet werden.
Landesweiterbildungsbeirat Der Landesweiterbildungsbeirat berät die Landesregierung in allen Fragen der allgemeinen Weiterbildung und gibt Empfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Weiterbildung ab.
Supportstelle Weiterbildung (SWB) Die Supportstelle Weiterbildung bietet Einrichtungen und Verbänden der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen Unterstützung.
Weiterbildungsrecht Das Recht auf lebenslanges Lernen wird in Nordrhein-Westfalen durch das Weiterbildungsgesetz und das Arbeitsnehmerweiterbildungsgesetz gefestigt.